Ein Bruno Beinhart-Kommentar mitsamt einigen Infos
Täuschen und Tarnen … (Teil 1)
… unter diesen zwei Begriffen könnte man das Wesen der Hotel“debatte“ und die Vorgangsweise der Hotel-Fanatiker zusammenfassen.
Wir beginnen heute bei der aus unserer Sicht falschen Rechtsansicht bezüglich der notwendigen Mehrheiten für die Verlängerung von Verträgen rund um den Hotelbau. (Im Lauf der näöchten Woche bringen wir weitere Aspekte zur Sprache.) Zuerst wird seitens der Gemeindeaufsicht des Landes immer erklärt, man benötige eine 2/3-Mehrheit (wie das bei allen Verträgen rund um den Verkauf von Gemeindevermögen der Fall ist), dann, nachdem LH Pühringer beim Glöcklerlauf als Besucher auftauchte, lautet es ein paar Tage danach völlig anders: einfache Mehrheit genügt. Allfällige Zusammenhänge sind rein zufällig, unbeabsichtigt und es gilt die Unschuldsvermutung.
Auf die Rückfrage von Vzbgm. Dickinger, wie man denn diese Meinungsänderung in letzter Sekunde (wie in schlechten Krimis, wo im allerletzten Moment ein rettender Beweis oder Zeuge auftaucht) den erklären könne, nachdem die Amtmeinung über Jahre hinweg eine andere war, antwortet man: schmecks! Denn das Antwortschreiben ist erstens unglaublich vom Inhalt her: man habe verschiedenen Begleitumständen „nicht ausreichen Beachtung“ geschenkt. Aber zweitens, noch wesentlich bemerkenswerter: nicht der von Dickinger angeschriebene zuständige leitende Beamte hat geantwortet, sondern wiederum die diesem untergeordnete Mitarbeiterin. Wer Ämter kennt und vermutet, dass hier jemand nicht den Kopf hinhalten will für eine bestimmte, möglicherweise politisch erwünschte, Antwort, liegt natürlich völlig falsch. Auch hier befinden wir uns ausschliesslich im Bereich der Zufälligen und der Vermutung, und natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
Auch die Tatsache, dass der Ex-Chef jener Grossbank, die der ÖVP nicht nur nahesteht, sondern fast schon sowas wie ein Bund der ÖVP ist, als Jagdkamerad des Chefs der Aufsichtsbehöre auftritt (und fotografiert wird, siehe Bild auf gmundl.com) hat natürlich überhaupt nichts zu sagen. Dass dieselbe Bank die Hausbank der involvierten Asamer-Familie ist, und gerade den ganzen Asamer-Konzern sanieren musste (und ein Hauptkreditgeber war und ist), ist natürlich auch einer jener Zufälle, mit denen das Leben uns immer wieder überrascht.
Man kann also sagen: rund um den Hotelbau blüht nicht Planung, Absicht oder Ziel, sondern ausschliesslich Zufälle besonderer Art. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, diese Zufälle als gottgegeben hinzunehmen. Wir alle sind ihnen hilflos ausgeliert: die Bürgerleins, der Bürgermeister, die Asamers und all die vielen, unzählbaren Investoren.
Gegen die Behauptung, ein solcher Beschluss sei mit einfacher Mehrheit fähig, spricht so gut wie alles. Wer die OÖ Gemeindeordnung genau liest, kann sofort erkennen: es war der Wille des Gesetzgebers, dass Gemeinden ihr Eigentum, insbesondere Grundeigentum, nicht leicht verkaufen oder gar verschleudern können. Dazu bedarf es grundsätzlich immer einer 2/3-Mehrheit. Wenn es möglich wäre, durch die Übertragung von Grundstücken an gemeindeeigene Gesellschaften diese Vorschrift zu umgehen, wäre der Willkür einer 1-Stimmenmehrheit Tür und Tor geöffnet und die Absicht des Gesetzgebers (Grundstücksverkäufe nur mit 2/3-Mehrheit) leicht zu unterlaufen. Die Gemeinde müsste zuerst ihre Grundstücke in das Vermögen einer Gesellschaft, die ihr gehört übertragen. Im § 67 (3) der OÖ Gemeindeordnung heisst es: „Die Veräusserung von unbeweglichem Gemeindeeigentum ist nur auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig.“ Wenn also die Gemeinde zuerst das Grundstück an eine gemeindeeigene Gesellschaft verschenkt, könnte man folgern, das sei mit einfacher Mehrheit möglich (weil keine Veräusserung vorliegt). Da das Grundstück nach erfolgter Schenkung nicht mehr im direkten Eigentum der Gemeinde steht (sondern im Eigentum der ihr gehörenden Gesellschaft), wäre nun für den Verkauf nurmehr eine einfache Mehrheit im Gemeinderat nötig, wenn man den „Argumenten“ der schwarzen Gemeindeaufsicht rund um die Hotelfrage folgt. Offensichtlich ein Widersinn und nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Es gilt hier (und im Fall des Hotels Lacus Felix) der „wahre wirtschaftliche Sachverhalt“, und der besagt, dass in unserem Beispiel der Vertragspartner im Sinne der „wirtschaftlichen Eigentümerschaft“ noch immer die Gemeinde ist, es sich daher um ein Umgehungsgeschäft sowie um den „Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten“ handelt. Ähnliches gilt für die Vertragsverlängerung von Lacus Felix. Nicht umsonst unterschreibt nicht nur die ausgelagerte Gesellschaft die Vertragsverlängerung, sondern auch die Gemeinde. Womit klar ist, dass die Gemeinde nach wie vor Vertragspartner in der selben Angelegenheit ist. Da nun aber auch das bürgerliche Recht (ABGB) zu beachten ist, gilt hier: die Nebensache (Vertragsverlängerung) teilt das Schicksal der Hauptsache (Grundstücksverkauf). Da die Hauptsache eine 2/3-Mehrheit benötigte, gilt dies auch für die Nebensache.
Es ist wohl ein glückliches Geschick, dass der zuständige Chef in der Gemeindeaufsicht, Hofrat Gugler, weder die geänderte Rechtsansicht noch die Antwort auf die Nachfrage von Vzbgm. Dickinger selbst unterschrieben hat. Wahrscheinlich war er gerade auf Jagdurlaub oder sonstwie verhindert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wenn etwas schief geht, waren die Chefitäten noch nie am Posten. Ausbaden dürfen das dann immer die kleinen Sachbearbeiter. Man kennt das aus dem Salzburger Finanzskandal: schuld war jene Mitarbeiterin, die konkret die Spekulationsgeschäfte umgesetzt hat. Die politisch Verantwortlichen waren ahnungslos. Denn wenn sie etwas gewusst hätten … Und im übrigen gilt natürlich pauschal für alles und jedes die Unschuldsvermutung, was nicht deutlich genug wiederholt werden kann!
Bruno Beinhart für das Team Gmundl
Im Laufe der kommenden Woche Bruno Beinhart über weitere bemerkenswerte Details des Vertragsverlängerungs-Vertrages (VVV) berichten und aus unserer Sicht kommentieren (den Stand der Diskussion und Meinungsbildung innerhalb des Team Gmundl).
Jede Altenpflegerin leistet eine für diese Gesellschaft wertvollere Arbeit als diese Herren Banker, Investoren, sesseldrückende Hofräte im Landhaus und Politiker, die das Geld der Steuerzahler mit vollen Händen ausgeben und das Eigentum der Bürger verscherbeln.
Sehr interessante Ausführung. Aber wenn das alles wirklich so ist, dann ist es nicht rechtens. Dann sollte sich jemand finden, der dies zur Anzeige bringt.
Ursprünglich dachte ich am Glöcklertag, dass der Landeshauptmann gemeinsam mit dem Bürgermeister hinter den verschlossenen Türen des Gmundner Rathauses das ‚O Bruada, lieber Bruada mei‘ proben werden, um dann vom Rathausbalkon inbrünstig mitsingen zu können. Falsch geraten! Die beiden haben dort nur ausgebaldowert, wie man’s der Landesraiffeisenbank mit Hilfe eines Hofrates am besten „richten“ könnte, um den Bankern doch noch zu ihrem Profit verhelfen zu können.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Ganz ohne Augenzwinkern. Team Gmundl.
Taeuschen, Tricksen u. Tarnen:
Bruno ‚Beinhart, wie Recht Sie haben. Aber das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass die Gesetze auf Taueschen, Tricksen u. Tarnen beruhen. Die Buerger werden sich das nicht gefallen lassen, ob es sich hier um Lacus Felix oder um eine andere Spekulation handelt. Diese Amtshandlung ist unmoralisch und fordert uns Buerger erst recht heraus, uns zu wehren. Wir werden uns niemals abfinden, dass man in einem Rechtsstaat die Gesetze so umgeht. Das Schlusswort ist noch nicht gesprochen, Spekulanten zieht Euch warm an.
Lieber Bruno Beinhart,
ich bewundere Ihre Ausdauer in dieser Sache. Gmundl.com ist eine wirkliche Bereicherung im Austausch der Argumente um dieses unsägliche Projekt, das man geneigt sein könnte für ein reines Spekulationsprojekt zu halten.
Vermutlich darf man sich bald auf die Fristverlängerung zur Fristverlängerung einstellen, denn rein zufällig könnten sich alle Baugruben mit Waser füllen und nicht bis Mai fertigzustellen sein. Die Fundamente könnten – wieder rein zufällig – mehr Zeit und Geld verschlingen als die Häuser darüber. Was soll’s: Sind einmal die Wasserlöcher da, hilft auch keine Formfehler-Korrektur in der Interpretation der Gemeindeordnung.
Ein Leser
Ein Hofrat Dr. Gugler, der sich an einem „Jagdlichen Abend“ mit dem Dr. Scharinger, dem Ex-Chef der Landes-Raiffeisenbank, ablichten lässt und ein Landeshauptmann, der sich am Glöcklertag, wenige Tage vor der entscheidenden Gemeinderatssitzung, ins Gmundner Rathaus verkrümelt – da kann einem schon schlecht werden. Eigentlich unfassbar, dass es da noch immer Köppl-Pühringer-ÖVP-Asamer-Lacus-Felix-Fans gibt! Allerdings gilt die
Unmutsverschuldung!