Da sich jetzt die Vorgänge rund um Lacus Infelix jetzten verlangsamen machen tun, tunmir für normal wieder nur noch einmal in der Woche etwas bloggen tun tun, gell! Ausser wenn was plötzlich geschehen tun tut, dann natürlich auch wieder öfter. Oder wenn uns der Hafer stechen machen tut, und jemand vom Team seinen Groll oder seine Freude loswerden tun wollen will …
Jetzt auf jeden Fall mal Teil 2 der Erkenntnisse von unserem Bruno Beinhart zum Vertragsverlängerungsvertrag VVV.
Täuschen und Tarnen … (Teil 2)
In der Öffentlichkeit wurde so getan, als ob der neue Vertrag für die Verlängerung der alten Vereinbarungen notwendig gewesen wäre. Hier hat man der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut, um den Blick auf das Wesentliche zu verhindern.
Das Einzige, was für die Verlängerung notwendig war und ist, ist ein rechtsgültiger und gesetzeskonform zustande gekommener Beschluss des Gemeinderats, bestimmte Fristen zu erstrecken. Hier ist davon auszugehen, dass die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit keinen gesetzeskonform zustandegekommenen Beschluss hervorbrachte, die darauf basierende Vertragsverlängerung nicht rechtsgültig ist, und dass den Gemeinderäten, die für diese Vorgangsweise stimmten, auch bewusst sein musste, dass ihr Vorgehen rechtlich nicht gedeckt ist. Was das bedeutet, wird die Zukunft zeigen. Die uns zugänglichen Rechtsgutachten und Präzedenzfälle weisen unmissverständlich auf die Notwendigkeit einer 2/3-Mehrheit hin. Wer sich also auf der Basis des VVV bewegt, spaziert auf ziemlich dünnem Eis.
In Wahrheit sollte mit viel Getöse und einem fast unlesbaren VVV verschleiert werden, dass hinter den angeblichen „Verbesserungen“ für die Gemeinde massive Schlechterstellungen stecken. Die Reduzierung des Rückkaufspreises auf 1 Million Euro bei gleichzeitiger Verschärfung der Konventionalstrafe im Falle der Nicht-Errichtung ist wertlos. Wenn die verpflichtete Gesellschaft nämlich vorher Pleite macht, kann die Gemeinde sich eventuelle Konventionalstrafen bestenfalls am Salzamt abholen. Das Grundstück wandert in die Konkursmasse, und die Gemeinde muss – will sie den totalen GAU in Sachen Schandfleck der Stadt verhindern – jeder gewünschten Umwidmung zustimmen (wir haben darauf schon mehrmals hingewiesen). Darum sind auch alle Verpflichtungen, die im VVV diesbezüglich stehen, Schall und Rauch. Die Verpflichtung, niemals auf diesen Gründen etwas anderes als ein Hotel zu errichten, ist daher das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Im VVV steht sogar schon drin, wie man vom Hotel zu einem Wohnbau kommt:
• Von Seiten der Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH wird eine Vereinbarung des Inhaltes unterfertigt, wonach das Hotel Lacus Felix II nur nach Maßgabe des jeweiligen Bebauungsplanes und Flächenwidmungsplanes
betrieben wird, sodass eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist;
Hahaha. Selten so gelacht. Wir haben es also schriftlich: „… nach Massgabe des jeweiligen Bebauungsplanes und Flächenwidmungsplanes …“ Das ist genau das, was hier immer argumentiert worden ist: man ändert die Widmung und Bebauung, und die Sache ist geritzt. Bevor die Gemeinde eine offene Baugrube oder gar eine Ruine stehen hat, wird die Änderung entsprechend durchgeführt, mit dem Hinweis, man habe keine andere Wahl. Die ganze Abmachung ist – wir haben es profezeit – ein riesiger Bluff, eine Bauernfängerei. Eine Bürgerverarschung ersten Grades. Man wird zu gegebener Zeit daran erinnern müssen.
Gleichzeitig haben die „Investoren“ sich eine automatische Fristverlängerung für Baubeginn, Bauphase, Fertigstellung und Inbetriebsnahme vertraglich abgesichtert für alle Fälle von „Elementarereignissen“ und allen verzögernden Vorkommnissen, die nicht von der Betreibergruppe zu verantworten sind (im Vertrag ist merkwürdigerweise noch immer von der Asamer-Gruppe die Rede, die ja angeblich gar nicht mehr im Spiel ist). Etwa wenn die Gemeinde nicht rechtzeitig die nötigen Bewilligungen erteilt … Ja, sogar eventuelle Behinderungen durch den Bau der Regio-Tram (!) werden im Vertrag erwähnt. Deren Baubeginn: genau dann, wenn auch die Baugrube ausgehoben werden soll. Man darf also gespannt sein … Dieser VVV ist ein Freibrief für jede Art von folgenloser Bauverzögerungen (Wassereinbruch im Bauaushub, Hochwasser, Regen, Freitag der 13. – was immer man will). Eine solche Vereinbarung abzuschliessen ist – mit Verlaub und mit aller Vorsicht – nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger wieder zu gewinnen. Vielmehr ist es durchaus möglich, hier ein grob fahrlässiges Verhalten der Verantwortlichen zu vermuten.
Der eigentlich Hammer aber ist, dass die Stadtgemeinde Gmunden in diesem VVV „unwiderruflich auf die Geltendmachung einer persönlichen Haftung gegenüber Herrn Kommerzialrat Hans Asamer aus seiner Funktion als persönlich haftender Gesellschafter der Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG“ verzichtet. Und das ist das, worum es in diesem Vertrag offensichtlich auch durchaus vorrangig geht. Freistellung der Asamers von allen Haftungen: unübersehbar ein wesentliches Ziel der Vertragsverlängerung.
Weitere Einzelheiten werden in der 3. Folge meiner Erörterungen spätestens am kommenden Montag veröffentlicht. Bis dahin können die lieben Bürgerleins rätseln, warum Politiker eine solch merkwürdige Vorgangsweise für korrekt halten. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball und können versprechen, dass es noch einige Überraschungen geben wird.
Bruno Beinhart für das Team Gmundl
Man darf raten, wer hier den Gemeinderäten „einflüstert“; ich glaub nicht, dass die das selber erfunden haben!!!!!!
Dank Herr Bruno Beinhart ´für s Info!
Von den dunklen Politikergestalten kann man nicht viel erwarten. Ihre Lüge ist die Wahrheit, die Wahrheit ist Lüge. Einer sieht es so der andere so. Das Volk ist ihnen egal,.das braucht man nicht befragen,wird für dumm gehalten. Die Schulbildung der Politiker muss natürlich auch durchleuchtet werden. Sind ein paar gescheite Köpfe darunter? Ehrlichkeit das Grundprinzip? Geld stinkt nicht oder? Gmunden ist einzigartig oder?
Hoffentlich bekommen sie vom Wähler das verdiente Zeugnis!!!
Hugo von Wald und See