Liebe Leserleins!
Heute wirds heiss! Nicht das Wetter, sondern die Politik. Der erste Teil unserer gestrigen Vorhersage ist eingetreten, zumindest bisher, also bis zwei Minuten vor Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags: der Gemeinderat findet statt. Der zweite Teil unserer Prognose dürfte, wenn die Mehrheit im GR nicht von allen guten Geistern verlassen ist, nicht Wahrheit werden. Wir hoffen das inständig. Aber es wimmelt in der Hotelsache von derart vielen Ungereimtheiten, dass man nicht mehr weiss, was man glauben soll und was nicht. Wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre, dann wäre dieses Projekt seit Jahren kein Thema mehr gewesen. Aber es geht hier schon lange nicht mehr mit rechten Dingen zu.
Während man uns öffentlich noch was von neuen Investoren vorgeschwafelt hat, auch der Bürgermeister fantasierte etwas von weiterer Chance, haben die Asamers still und heimlich Taten gesetzt: sie haben die Liquidierung (also Auflösung) jener beiden Gesellschaften beschlossen, die für die Errichtung des Lacus Infelix vorgesehen waren und deren eine die Grundstücke besitzt und die Verträge mit der Gemeinde (bzw. dem Verein der Gemeinde) gemacht hat.Und zwar exakt am 12. August 2014, das war jener Tag, da unser famoser Bruno Beinhart (gute und baldige Besserung!) den ersten Teil über „Gmundner Pleitiers und andere Helden“ veröffentlichte. Ironie des Schicksals: ausgerechnet über die Asamer-Gruppe. Als ob er geahnt hätte, was sich genau an diesem Tag in Ohlsdorf abspielte: die Gesellschafterversammlung der beiden Hotel-Errichtungsgesellschaften der Asamers mitsamt Auflösungsbeschluss. So spielt das Leben, gell!
Das Ganze ist begleitet von merkwürdigen Bilanzvorgängen. Wir nennen sie nicht dolos (à la Burgtheater), aber zumindest in hohem Masse bemerkenswert. Nach der Erörterung dieses Themas folgen dann die Überlegungen zum Rückkauf und die grosse Gefahr, die nunmehr durch die Liquidation der Asamer-Hotel-Firmen für die Gemeinde und das öffentliche Eigentum der Bevölkerung am Seebahnhof-Grundstück entstanden ist.
Wir geben hier einfach mal die bilanziellen Vorgänge wieder. Die Leserleins mögen sich bitte selbst ein Bild machen. Wir bemühen uns um klare Darstellung, nicht so sehr um die Exaktheit der Begriffe. Es geht uns darum, dass alle Lesekundigen verstehen können, wovon hier die Rede ist, gell!
Die „Seehotel Lacus Felix GmbH“ hatte im Jahre 2012 einen Forderungszuwachs von 8 Millionen Euro. Gleichzeitig wurde eine Kapitalrücklage in Höhe von 8 Millionen Euro als Gegenpost eingebucht und somit das Eigenkapital erhöht. Im Folgejahr, also 2013 (voriges Jahr) wurden nun 8,3 Millionen abgeschrieben und gegen die Kapitalrücklage verrechnet. Insgesamt weist die Bilanz 2013 einen Jahresverlust von 8,5 Millionen auf.
In der „Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH“ (der zweiten nunmehr in Liquidation befindlichen Lacus-Felix-Gesellschaft) werden 2012 noch 6,4 Millionen Sachanlagen und 6,7 Millionen Schulden (=negatives Eigenkapital) ausgewiesen. Im Jahr 2013 sinken die Sachanlagen auf 2,3 Millionen, die Verbindlichkeiten steigen um über 2 Millionen auf 8,8 Millionen Euro. Es dreht sich also in den beiden Gesellschaften immer um rund 8 Millionen, mit denen buchungstechnisch herum jongliert wird.
In den Bilanzerläuterungen zur 2013er-Bilanz dieser Gesellschaft, die eindeutig schwer überschuldet ist, findet man eine Erklärung des GF-Gesellschafters KR Asamer mit folgendem Wortlaut: „Die GF nimmt zum negativen Eigenkapital Stellung wie folgt: Die Überschuldung ist geringer als die Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter KR Hans Asamer aus dem seinerseits gewährten eigenkapitalersetzenden Darlehen, sodass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht gegeben ist.“
Hier stellen sich nun verdammt ernsthafte Fragen. Wie aus der Bilanz ersichtlich, ist dieses Darlehen nie geflossen, sondern wurde nur als Forderung an den Darlehensgeber eingebucht. Geldfluss scheint keiner vorzuliegen, da der Bankstand 2012 exakt null Euro betragen hat, die Forderungen jedoch 8,06 Millionen, also offenbar die Forderung wegen der Nichtauszahlung des Darlehen durch KR Asamer an seine eigene Gesellschaft entsteht. Das Darlehen war also bloss die Einbuchung einer wie immer realen oder fiktiven Forderung an KR Asamer. Im Jahr 2013 werden die 8 Millionen aus dem nicht geflossenen Darlehen (das auf der Kapitalseite zur Kapitalrücklage mutiert) zur Abdeckung des in diesem Jahr ausgewiesenen Jahresverlustes von 8,5 Millionen verwendet.
Durch die Gegenrechnung der Forderung (aus dem Darlehen von KR Asamer) bzw. der Kapitalrücklage, die aus dieser nie geflossenen Forderung gespeist wurde, wird die Überschuldung rechnerisch auf 0,5 Mille gedrückt. Was aber nur bedeutet, die Schulden von einer Tasche in die andere zu schieben: von der Asamer-Gesellschaft zu KR Hans Asamer.
Dass das Geld nie geflossen ist, ergibt sich zwangsläufig aus der Stellungnahme zur Bilanz, in der von der bestehenden Verbindlichkeit KR Asamers an die Gesellschaft die Rede ist. Diese Verbindlichkeit besteht darin, dass das Darlehen in Höhe von 8 Millionen, das KR Asamer seiner eigenen Gesellschaft gegeben hat, nie geflossen ist, er damit Schuldner der Gesellschaft ist. Der Laie staunt, die Fachleute wundern sich (zumindest ein wenig). Denn es stellt sich schon sehr ernsthaft die Frage, ob KR Asamer Ende 2012 überhaupt über die Mittel verfügt hat, ein solches Darlehen zu gewähren. Denn wie wir wissen, war damals die Asamer-Gruppe bereits schwer in Schieflage (mit rund 900 Millionen), und man kann mit gutem Grund bezweifeln, dass noch flüssige Mittel in dieser Höhe zur freien Verfügung gestanden sind. Ob hier Bilanzfälschung vorliegt, wollen wir nicht beurteilen. Die Sache ist nicht ganz ohne Ähnlichkeit zur einst klassischen Wechselreiterei. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Nun zur Frage, was die letzten Vorgänge rund um die Liquidation für die Frage des Hotelrückkaufs bedeuten. Auch hier geht es leider nicht ohne ein wenig auf Details einzugehen.
Wir haben das alles natürlich mit grosser Sorgfalt geprüft und hoffen, es hier so wiederzugeben, dass auch juristisch nicht so firme Leserleins uns folgen können.
Die Asamers haben (siehe weiter oben) bereits am 12. August des Jahres die Liquidation ihrer Hotel-Gesellschaften beschlossen. Vorher haben sie sich noch selbst als Geschäftsführer abberufen und sich selbst die Entlastung erteilt, womit sie offensichtlich versuchen, aus allen möglichen und denkbaren Haftungen zu entfleuchen. Im Fall der Fälle (es gilt die Unschuldsvermutung) würde das allerdings nicht viel nützen. KR Asamer wurde auf eigenen Antrag als Liquidator eingesetzt, da ja keine „normalen“ GFs mehr vorhanden waren. Solche von Gericht eingesetzten Liquidatoren heissen „Notliquidatoren“, was aber nichts mit der finanziellen Lage des jeweiligen Unternehmens zu tun hat (wie Laien vermuten könnten).
Diese Liquidation führt nun zu einer schwierigen Lage. Wir halten die Erläuterungen und Schlussfolgerungen möglichst einfach und klar und ohne im Detail zwischen den Gesellschaften zu unterscheiden (was für die Rechtslage nicht notwendig ist, es ist dann Sache der Gemeinde, die einzelnen Schritte je nach Vertragspartner der richtigen Gesellschaft zuzuordnen!).
Wir raten allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die folgenden Zeilen sehr aufmerksam zu lesen. Denn es ergibt sich eindeutig, welche Schritte vorzunehmen sind, um Schaden von der Gemeinde und der Bevölkerung abzuwenden. Der Schaden besteht im Verlust des Seebahnhof-Grundstücks. Wer nicht für den Rückkauf stimmt, muss damit rechnen, auch zivilrechtlich in Haftung zu kommen.
Der wichtigste Schluss: die Gemeinde muss sofort tätig werden und den Rückkaufsbeschluss fassen. Macht sie das nämlich nicht, können die Gesellschafter, die Asamers, ab dem 13. 11. 2014 fröhlich das Gesellschaftsvermögen unter sich aufteilen, da seitens der Gemeinde keine Forderung vorliegen würde, also die Gemeinde keinen Gläubigerstatus hätte. Denkbar wäre auch ein Fristenlauf ab 1. 10. 2014, da am 30. 9. 2014 der Gläubigeraufruf erfolgt ist (dann könnte das fröhliche Aufteilen am 1. 1. 2015 beginnen). Allerdings nur von einer der beiden Gesellschaften (auch sehr merkwürdig!). Auch ist der Liquidator (KR Asamer himself) verpflichtet, Gläubiger, die ihm bekannt sind, automatisch selbst von der Liquidation zu informieren. Ob dies erfolgt ist, wissen wir nicht. Wenn ja, dann muss der Bürgermeister die peinliche Frage beantworten, warum er das nicht öffentlich gemacht hat!
Aus Gründen vernünftiger Vorsicht sollte man von einem sehr knappen Fristenlauf ausgehen und sich einen entsprechenden zeitlichen Spielraum verschaffen, also möglichst schnell und früh agieren, bevor sich noch irgendwelche Terminverluste auch nur am Horizont zeigen könnten.
Die Gemeinde (der Gemeinderat) muss sofort den Beschluss fassen und das Rückkaufsbegehren an Asamer bzw. die zuständige Gesellschaft in Liqu. stellen. Wenn die Asamers (bzw. die Gesellschaft i. Liqu.) das dann gerichtlich bestreiten, ist das nicht mehr das Problem der Gemeinde. In diesem Fall, nämlich dass ein zivilrechtliches Verfahren offen ist, wird die Liquidation und der Fristenlauf gehemmt, geht sofort in eine Art „Stillstandsphase“, alles ruht und die Fristen laufen nicht weiter. D. h. die Gesellschafter können das Restvermögen (=das Seebahnhof-Grundstück) nicht unter sich verteilen, solange keine zivilrechtliche Entscheidung vorliegt (§ 91(3) GmbHG).
Aus unserer Sicht gibt es nur eine richtige Vorgangsweise der Gemeinde (und ein entsprechendes Abstimmverhalten der Mandatarinnen und Mandatare):
1.) sofortiger Rückkaufsbeschluss ohne schuldhaftes Zögern
2.) am Tag nach dem Beschluss sofortige Einforderung des Rückkaufs bei der entsprechenden Gesellschaft i. Liqu. mit knapper Fristsetzung für die Realisierung (also Ausfertigung der Unterlagen für die Eigentumsrückübertragung)
3.) bei Überschreiten der Frist sofortige Klage, damit die Fristen aus der Liquidation (3 Monate Aufteilungsverbot) nicht weiterlaufen. Diese Klage muss spätestens am 12. 11. (oder, siehe oben, eventuell 30. 12.) vorliegen, damit die Gesellschafter das Restvermögen nicht aufteilen können (=sich das Grundstück unter den Nagel reissen können).
Nochmals: man sollte aus Sicherheitsgründen keine der Fristen bis ans Ende nutzen.
Sage niemand im Gemeinderat, er habe von diesen Fakten nichts gewusst. Sie sind hier rechtzeitig nachzulesen, und wir ersuchen jene Mitglieder des GR, die ohnedies schon lange für den Rückkauf sind, die entsprechenden Teile dieses Blogs vielleicht auch schriftlich im Gemeinderat an die anderen Mitglieder zu verteilen. Dann kann wirklich niemand sagen, er habe die Konsequenzen nicht gekannt. Aber, man soll nichts ausschliessen, vielleicht dämmert inzwischen auch den Hardcore-Fans dieses(!) Hotelbaus, dass sie zum Narren gehalten worden sind. Von wem auch immer.
Denn eine Frage stellt sich schon: Was hat der Bürgermeister gewusst? Hat er an dem Verwirrspiel der Asamers akiv mitgewirkt? Warum hat er seit Jahren alle Warnungen in den Wind geschlagen, auch zu einem Zeitpunkt noch, als in anderen Fraktionen längst klar war, dass es sich hier um einen Pflanz handelt.
Und was treibt jenen Teil der FP-Mandatare an, die sich auf die Seite der Hotel-Befürworter, also der Befürworter von Schmäh und Irreführung, geschlagen haben? Wo ist die sonst gegenüber fragwürdigen Projekten so kritische Haltung der FP in dieser Frage geblieben?
Ihre wahrlich erschöpfte Babsy stellt sich eine Menge Fragen. Erschöpft stellt sie sich die Fragen, weil Ihre Babsy erst früh am Morgen die rechtliche Ausarbeitung bekommen hat daher nichts wie raus aus dem Betterl, urmüde Augerln, weil ich das jetzt noch schnell in lesbare Form bringen musste.
Liebe Leserleins, ich hoffe, es ist mir gelungen. Und wenn eines unserer Leserleins vor dem Kammerhof heute den eintrudelnden Mitgliedern des Gemeinderats einen Ausdruck unseres Blogs in die Hand drückt, wäre das gar keine schlechte Idee. Unser Leserlein filosovio hat bereits in den Kommentaren angeregt, man möge die Blogtexte auch jenen zur Verfügung stellen, die es nicht so mit dem Internet haben. Aber keine Papierln auf den Boden werfen, gell, denn sonst gibts noch eine Strafe wegen Gehsteigverschmutzung oder so!
Ist ein Scheisstag, wenn man schon früh am Morgen gerobotet hat, und dann schon ziemlich müde in die Arbeit muss. Möge es stimmen, dass der Chef, er ist ohnehin recht cool und tolerant, aber wenn er heute nicht da wäre, wie angekündigt, das wäre schon recht angenehm. Sonst muss ich kurz auf der Toilette verschwinden und die dunklen Ringe unter den Augen wegschminken. Damit dem keine blöden Ideen über die Babsy kommen. Hallo ihr Chefitäten da draussen: nicht alle, die heute mit dunklen Ringen unter den Augen und schwer übermüdet in der Arbeit auftauchen, sind die Babsy! Es gilt auch da die Unschuldsvermutung, gell, und die Babsy gibts nur einmal. Unerkannterweise. Kicher.
Baby Blitzschnell f. d. Team Gmundl
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