Liebe Leserleins!
Wenig beruhigend scheint die geplante Gmundner Beruhigungszone zu sein.
Zu aller Erst ist diese Beruhigungszone der Ausdruck der Feigheit der Politik und der Politiker.
Man will sich – so behauptet man zumindest – auf diesem Weg langsam in Richtung Fussgängerzone bewegen. Wozu diese Vorsicht? Fussgängerzonen sind weltweit bewährt und haben sich überall, wo man sich traute, auch durchgesetzt. Nur hier in Gmunden muss man zuerst eine Eisenbahn quer durch die Innenstadt legen, damit man dann eine Beruhigungs- oder Begegnunszone schafft, die dann, auf wundersame Weise, irgend wann zu einer Fussgängerzone mutieren soll. Toller Plan, echt. Und ungemein kostengünstig. Ein kleiner Umweg, der lachhafte 60 Mille kostet. Angesichts der Feigheit der Politiker muss man sich ohnehin fragen, ob sie jemals den Mut haben werden, eine echte Fussgängerzone einzurichten. Wahrscheinlich wird man, wenn diese Frage aufs Tapet kommt, auf die Gefährlichkeit der Regio hinweisen, weshalb man, leider, leider, keine FuZo machen könne.
Denn was immer die Regio-Befürworter sagen, welchen Wortschwindel sie auch versuchen mit der RegioTRAM, es handelt sich um eine Eisenbahn. Rein eisenbahnrechtlich gesehen. Denn unzweifelhaft fällt die Vorchdorfer Bahn unter den Begriff „Eisenbahn“, sie kann sich also schwerlich am Klosterplatz zur Strassenbahn verwandeln bzw. umgekehrt von der Strassenbahn wieder zur Eisenbahn werden.
Die Definition einer „Eisenbahn“ hängt nämlich nicht vom Beförderungsmittel ab, sondern von der befahrenen Strecke. Laut Eisenbahngesetz ist die lange Strecke bis Gmunden eindeutig Eisenbahn, da sie nicht auf oder direkt neben einer Strasse geführt wird (vereinfacht gesagt), sondern durch natürliches Gelände oder landwirtschaftliche Flächen führt. Entscheidend für die Einstufung ist – wiederum grob vereinfacht dargestellt – welcher Streckenteil dominiert. Eindeutig die Eisenbahn. Dafür spricht auch die Tatsache, dass man von einem „Seebahnhof“ spricht. Strassenbahnen haben aber Haltestellen. Halten wir also fest: es handelt sich nicht um eine Durchbindung der Gmundner Strassenbahn zum Klosterplatz, sondern um die Beseitigung der Gmundner Strassenbahn und die Verlängerung der Gmunden-Vorchdorfer Lokal(eisen)bahn quer durch die Stadt Gmunden. Alles andere ist Etikettenschwindel.
Was nun die Beruhigungszone betrifft, haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der Amtssachverständige des Landes eine solche angesichts der Verkehrsdichte und der unterschiedlichen Verkehrsmittel, die auf einer Ebene verkehren (Auto, Bim, Motorrad, Fahrrad, Busse), wegen zu hoher Gefahr für die Fussgänger abgelehnt hat. Es kommt aber noch dicker. In einem Amtsgutachten kann man nachlesen, dass der Bereich Kammerhofgasse/Arkaden als besonders kritisch eingestuft wird. Die Geleise liegen dort direkt neben den Ausgängen aus den Arkaden, die ihrerseits mit Vitrinen verstellt sind, und so dem Zugsführer keinen freien Blick erlauben. Dadurch kommt es zu einer Gefährdung und unzumutbaren Belastung für den Strassenbahnfahrer, wenn Fussgänger plätzlich aus den Arkaden auf die Fahrbahn treten. Verschärft wird das durch den Wegfall der Fussgängerübergangs zwischen Traungasse und Kammerhof.
Der Amtssachverständige verlangt gleichlautend mit dem betrieblichen Gutachter, dass sämtliche Arkaden mit Hindernissen abgesperrt werden. Wörtlich: „Dies gilt auch für die Franz Schleiss-Straße sowie den Vorplatz beim Kammerhof in Richtung Gleisbogen und unter dem Trauntor Richtung Traunbrücke. Auch ist der Ausgang in das Trauntor aus dem Torbogen der Spitalkirche betroffen. Diese Sperren sollen ein Hinaustreten der Fußgänger auf die Fahrbahn verhindern. Entsprechende Kettenabsicherungen werden als geeignete Maßnahmen angesehen.“
Genau so stellen wir uns eine verkehrsberuhigte Begegnungszone vor: Absperrketten und Durchgangshindernisse, um die Gefährdung von Betriebspersonal und Fussgänger weitgehend auszuschliessen. Dass dann noch immer die Möglichkeit besteht, dass Kinder oder Jugendliche über die Absperrungen klettern oder unter ihnen durchschlüpfen, liegt auf der Hand. Mangels eines nahen Übergangs, werden vielleicht auch Erwachsene einen gefährlichen „Abkürzer“ versuchen. Für heftige Begegnungen ist somit gesorgt.
Des weiteren gibt es einen Entscheid der VwGH aus dem Jahr 2000, der klar sagt, dass eine Strassenbahn erst ab 5.000 Fahrgästen pro Tag ökonomisch und beförderungsmässig einer Buslinie überlegen ist. Der VwGH schliesst aus dieser Tatsache, dass die Nachteile, die sich aus einer Strassenbahnlösung für die Anrainer ergeben, nur dann zumutbar sind, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Dieses überwiegt aber erst ab einer tatsächlichen Fahrgastanzahl von mehr als 5.000 Personen täglich. Sprich: auch das öffentliche Interesse spricht gegen die RegioTram-Lösung. Darüber hinaus verlangt der VwGH in diesem Urteil, dass die Schätzung der zu erwartenden Fahrgastzahlen nachvollziehbar begründet (sprich: plausibel) sein muss. Der VsGH spricht in diesem Urteil von der Anforderung „der grossen Genauigkeit bei der Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen“. Also: mindestens 5.000 Fahrgäste täglich und das auf Basis einer realistischen, nachvollziehbaren und plausiblen Schätzung. All das ist im Fall der RegioTram nicht gegeben. Aus unserer Sicht war das Projekt damit gar nicht genehmigungsfähig. Die Bewilligung scheint rechtswidrig erfolgt zu sein.
Wie gesagt: wenig beruhigend das Alles!
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
Posting.
Hans Heidinger
Gesendet am 06.02.2015 um 3:33 nachmittags
Wenn ich das Zitat von Stadtrat “Zug-Wolferl” Sageder richtig deute, unterstellt er mir als Gmundner, dass ich nur nach hinten schaue und nach vorne stolpere.
Abgesehen von der wählervertreibenden Präpotenz dieser Aussage, sei dem “Zug-Wolferl” ins Politiker(?) – oder S&H Interessensvertreter(?)- Stammbuch folgender Spruch aus dem oberen Salzkammergut geschrieben:” A guata Stolpara fallt net!”.
Wohin soll man als Gmundner denn sonst schauen, wenn von hinten ein 32m langer Zug in der Begegnungszone herandonnert und vorne eine 24cm hohe Bahnsteigkante gerade zum Stolpern einlädt?
Kommentar verfassen