Liebe Leserleins!
Wir haben uns vorgenommen, in der Karwoche ein paar besinnliche Gedanken ins Volk zu streuen. Als kleines Mittel gegen den Terror des Konsums, der nicht einmal vor Ostern halt macht, dem eigentlich höchsten christlichen Fest,dessen tieferer Sinn völlig verloren gegangen ist. Also innehalten, besinnen, nicht die Einkaufstempel stürmen (was Jesus von solchen Tempeln hielt, sollte man noch nicht ganz vergessen haben), und dann am Ostersonntag ruhig ein paar Eierleins suchen gehen, auch wenn es ein heidnischer Brauch ist.
Daher heute ein paar Nebenbei-Bemerkungen, die sich in mir und bei uns im Team in Sachen Ohlsdorfer Wasserkrimi aufgestaut haben.
Seit Monaten verfolgen wir jetzt den Ohlsdorfer Wasserkrimi. Mit offenen Mündern vor lauter Staunen. Seit Jahren wurde in der Bevölkerung gemunkelt und gemutmasst (OÖN local heroes haben da wahrscheinlich wiederum nur Hasstiraden vermutet und erst gar nicht recherchiert). Man kannte die Gerüchte, nichts ist geschehen, bis plötzlich, ei der Daus, das Grundwasser nicht mehr so richtig gemundet hat. Über die Irrungen der Behörden bei der Genehmigung der Deponierung haben wir hier ausführlich berichtet. Ja, auch darum sind Blogs wie der Gmundl notwendig – um nämlich objektiv über menschenverachtende Wirtschaftsverbrecher zu berichten, gell! Aber mancherorts gilt eine solche Berichterstattung als „menschenverachtend“ und „hetzerisch“. Wäre ich ein Wirtschaftsverbrecher, würde ich es auch so sehen, logoklaro, gell! Aber um das geht es mir jetzt gar nicht.
Was mir übel aufstösst: seit Wochen geistert durch die Presse, man habe den/die Täter gefunden. Der Rest ist schmecks! Die Staatsanwaltschaft hütet den oder die Namen (oder die Zeitungen schreiben sie nicht). Das ist in Ordnung und gehört sich so im Rechtsstaat: keine Vorverurteilung, keine Namen, keine Bilder. Wer jetzt stutzt, der/die stutzt mit gutem Grund. Denn: sehen wir nicht tagtäglich Bilder von kleinen, gerade erwischten aber nicht verurteilten Gaunern in den Zeitungen mitsamt voller Namensnennung? Da sickern Namen und Bilder so flott in die Redaktionen und von dort in die Druckpressen, dass man sich nur wundern kann. Biste ein kleiner Gewohnheitseindippler, dann gilt keine Unschuldsvermutung, kein Bilderverbot, keine Nichtnennung des Namens, dann kannst dir die Rechtstaatlichkeit wohin stecken. Biste ein grosser Wirtschaftsgauner, womöglich einer mit guten Kontakten zur Politik, was man heutzutage mit dem lieblichen Begriff „vernetzt“ umschreibt, dann hört man keinen Namen, sieht keine Bilder. Ja, bei den grossen Gaunern, den menschenverachtenden, da wahren unsere Journalisten den Rechtsstaat. Bravo! So soll es auch bleiben. Aber wie wäre es, wenn man ab sofort diese rechtsstaatlichen Prinzipien auch auf die kleinen Alltagsgangster anwendet? Oder die Rechtsgüter prinzipiell achtet, egal um wen es sich handelt!?
So aber, wie es jetzt läuft, und wie es auch beim Ohlsdorfer Deponieskandal läuft, steht der Verdacht im Raum, dass vor dem Gesetz zwar alle gleich sind, aber manche ein bisschen gleicher. Um diesen uralten Spruch leider noch immer bemühen zu müssen.
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
Kommentar verfassen