Projekt Kößlmühle

Liebe Leserleins!

Mit Um- und Neubauten in alter Stadtsubstanz ist es so eine Sache. Städte leben natürlich und müssen sich weiterentwickeln können. Gleichzeitig soll aber ihr spezieller Charakter erhalten bleiben. Das ist nicht immer leicht unter einen Hut zu bekommen. Leider haben wir damit gerade hier in Gmunden schlechte bis bittere Erfahrungen gemacht. Die Sensibilität für historische Bausubstanz ist nicht besonders gross. Haben wir ja schon zur Genüge erlebt.

Jetzt geht es um eine Änderung im Bebauungsplan der Altstadt, der mit grosser Mehrheit gegen die Stimmen der Grünen und der Stadtliste bei einer Enthaltung eines SP-Mandatars beschlossen worden ist. Leider wurde ja im Gemeinderat schon alles Mögliche beschlossen, worüber man sich dann gewundert hat. Insofern gibt es Grund zur Besorgnis, dass der geplante Neubau einer Seniorenresidenz dem Stadtbild schaden könnte. Auch wenn es der Gestaltungsbeirat durchgewunken hat. Auch das ist ja nicht unbedingt neu.

Das grosse Problem: wieder einmal geht es um einen nicht unbedeutenden Eingriff ins Stadtbild – und die Bevölkerung wird nicht ausreichend informiert und befragt. Die Bürgerleins wissen nicht, wie das geplante Gebäude aussehen wird, wie es im Stadtbild wirken wird, welche Verkehrsprobleme es aufwirft. Warum werden solche Fragen nicht vor Gemeinderatsbeschlüssen öffentlich diskutiert, Pläne und Gestaltungen offengelegt. Und zwar wirklich veröffentlicht. Ich denke da an die Massnahmen rund um die Regio – da werden wir sogar mit Plakaten auf unsere Kosten beglückt. Nicht, um das Verfahren demokratischer zu machen, sondern um uns die Bim aufs Aug zu drücken. Dafür ist Geld da. Warum nicht auch für wirklich sinnvolle Darstellung und Diskussion von Projekten, die das Stadtbild massiv beeinflussen können – rechtzeitig, bevor man Beschlüsse fasst! Warum keine Einbindung der Bürgerleins? Glauben die Stadtpolitiker noch immer, dass sie es besser wissen?

Wir haben ein Stadium des Misstrauens der Bürgerleins erreicht, das es notwendig macht, solche Massnahmen nicht einfach nur im Gemeinderat zu diskutieren, sondern auch in einer breiten Öffentlichkeit.

Dass man schon wieder mit Propaganda beginnt, und die Seniorenresidenz, die dort gebaut werden soll, als Massnahme zur Stadtbelebung verkauft, ist irgend etwas zwischen zynisch, gedankenlos oder einfach nur dumm. Wir normalen Bürgerleins wissen nicht einmal, ob das eine Luxusresidenz für gut Betuchte werden soll (die dann wieder nur fallweise hier wohnen werden), oder ein Bau für Normalrentner mit Ganzjahresnutzung. Hier haben die Parteien noch einiges zu tun, um den Informationsstand der Bevölkerung anzuheben.

Wir bringen heute zum Thema einen Gastbeitrag, der aber im Wesentlichen in der Wiedergabe der entsprechenden Stellen des Gemeinderatsprotokolls besteht. Damit können sich unsere Leserleins zumindest einmal ein allgemeines Bild davon machen, worum es geht. Die offizielle Informationspolitik ist jedenfalls ziemlich verbesserbar. Es wäre auch gut, wenn die SP-Gmunden die von SP-Dickinger geforderte stärkere Einbindung der Bürgerleins selbst etwas nachhaltiger betreiben würde. Man misst solche Forderungen nämlich an den Taten.

Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl


 

Kösslmühle

Änderung Bebauungsplan Altstadt

Ein Gastbeitrag von Hans im Glück

Es ist schon seltsam, dass man das Gemeinderat-Sitzungsprotokoll früher auf der Internetsite der Gmundner FPÖ beziehen kann als auf der Homepage der Stadt Gmunden:
http://www.fpoe-gmunden-stadt.at/
Für alle Interessierte sind die Protokolle nämlich sehr aufschlussreich.

Folgend ein Auszug aus der Sitzung 23. März 2015
21. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes “Alt-stadt”, Nr. E-3-III, Änderung Nr. 03, und teilw. Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Umwidmung im Bereich Parz.Nr. 267/2, .6/1, 305/2, Zm. der geplanten Errichtung einer Seniorenresidenz, Liegenschaft Kößlmühlgasse 7 – Einleitung des Verfahrens;

Konkret ist vorgesehen, das bestehende Gebäude Kößlmühlgasse 7 zur Gänze abzureißen und ein neues Gebäude zu errichten. Entsprechend den vorliegenden Planunterlagen soll ein Untergeschoß f. Garagenabstellplätze, Nebenräume und für einen Wellnessbereich errichtet werden.
Im Erdgeschoß ist der Empfangsbereich für die Seniorenresidenz und ein großzügiges Café sowie Restaurant vorgesehen.
Ab dem 1. Oberschoß wird das Gebäude in 2 Baukörper aufgeteilt (siehe auch Systemschnitt 3). Das 4. OG als oberstes Geschoß soll allseits rückspringend ausgeführt werden.
In den Obergeschoßen sollen lt. derzeit vorliegenden Plänen insgesamt 59 Seniorenwohnungen und großzügige Aufenthalts-/Gemeinschaftsräume untergebracht werden.
Aufgrund der geschoßweise teilweise sehr unterschiedlichen Grundrissabmessungen werden die Bau-fluchtlinien für diese Geschoße im Bebauungsplan separat ausgewiesen. Weiters wurde der allseitige Rücksprung des 4. Obergeschoßes durch eine eigene Baufluchtlinie für dieses Geschoß fixiert. Die Gebäudehöhe soll mit einer Attikahöhe von 442,43 m üA. fixiert werden. Die Attikahöhe liegt somit ca. 3,6 m über der Firsthöhe des Bestandsgebäudes.
Als Bauweise soll eine sonstige Bauweise festgelegt werden.
Entgegen vorausgegangen Planvorschlägen wird traunseitig die Bauflucht des Bestandsgebäudes im UG und EG eingehalten, lediglich in den Obergeschoßen sind Auskragungen vorgesehen.
Die in sämtlichen Obergeschoßen vorgesehenen auskragenden Balkone/Terrassen mit den geplanten Brüstungen als umlaufende Bänder sind wesentliches Projektsmerkmal und wurde in den Sitzungen des Gestaltungsbeirates eingehend thematisiert (siehe auch Protokoll GBR-Sitzung v. 10.02.2015). Das Ausmaß dieser Auskragungen ist in den Systemschnitten 1-3 dokumentiert (M1:500).
Aufgrund der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit über die Kößlmühlgasse sollen in der Garage le-diglich ca. 20 Pkw-Stellplätze errichtet werden und für die Bewohner ein Fahrzeug-Pool zur Verfügung gestellt werden.
Um eine entsprechende Wendemöglichkeit vor der Tiefgaragenrampe sowie der Rampe zur Traun-promenade sicherzustellen, wird die bestehende Garage in diesem Bereich als Abbruch in den Be-bauungsplan aufgenommen und ist im Zuge einer Realisierung dieses Projekts zu entfernen.
Weiters wurde aufgrund der beengten Zufahrtssituation (keine Befahrbarkeit durch 3achs-Lkws mög-lich) bereits in der Projektierungsphase ua. Gespräche mit der Brandverhütungsstelle sowie der FF Gmunden geführt und zusätzliche Anforderungen an die Gebäudetechnik bzw. techn. Infrastruktur
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(Feuerwehrlifte, Saugleitung etc.) festgelegt. …

Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen u –grundsätzen. Sie dient im Besonderen der Schaffung von attraktiven Seniorenwohnungen in der Altstadt von Gmunden. Der Abbruch des Großteils leerstehenden und in einem schlechten baulichen Zustand befindlichen Be-standsgebäudes und die Realisierung dieses Projektes in der Altstadt Gmundens kann zu einer drin-gend notwendigen Belebung der Altstadt beitragen.
Nochmals festgehalten wird, dass eine eingehende positive städtebauliche Beurteilung sowie Prüfung der Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Altstadt insbesondere im Fachgremi-um Gestaltungsbeirates (in Anwesenheit der Vertreterin des Bundesdenkmalamtes und Be-zirksbauamtes als Berater sowie des Ortsplaners auch als Ersteller des Bebauungsplanes „Altstadt“) erfolgt ist. Zuvor wurden mehrere Planentwürfe aus Gründen wie mangelnde Dis-tanz zur Altstadtmauer, Verlust des Grünzuges, Kubatur etc. in Bezug auf Erhaltung des Cha-rakters des Stadt- u. Ortsbildes abgelehnt.
Antrag:

GR DI Dr. Löcker erklärt, dass er dem Antrag aus folgenden Gründen nicht zustimmen wird:
· Ein charakteristisches Gebäude von Gmunden verschwindet und wird durch ein Gebäude für wirt-schaftliche Nutzung ersetzt;
· Gigantische Baukosten (Zufahrt zur Baustelle, Abholzung der Allee, usw.) entstehen;
· Minimale Zufahrt; die Senioren bedienen sich aus einem Fahrzeugpool – aufgrund der Platzsitua-tion keine eigenen Fahrzeuge;
GR Dr. Schneditz-Bolfras meint, dass in der heutigen Zeit auch schwer zugängliche Baustellen abge-wickelt werden können. Er stimmt zu, dass es sich hier um einen charakteristisches Gebäude handelt, aber ein Leerstehen und ein Verfall dieses Gebäudes seien ebenfalls nicht positiv.
GR DI Kienesberger führt aus:
Die Kößlmühle linksufrig der Traun ist ein dominantes historisches Gebäude im Stadtbild von Gmun-den. Sie bildet mit der Kurzmühle rechtsufrig der Traun einen markanten Abschluss der Altstadt. Grundsätzlich wäre es aus Ortsbildgründen wünschenswert, dieses Gebäude zu erhalten. Da es je-doch nicht unter Denkmalschutz steht, ist dies rechtlich schwer durchsetzbar.
Jede Stadt ist fortwährend Veränderungen unterworfen. „Wer die Gegenwart leugnet, leugnet die Ver-gangenheit!“ so lautet ein Leitsatz des bekannten Architekten Karljosef Schattner aus Eichstätt. Ver-änderungen sind notwendig und müssen auch nach außen transportiert werden. Eine Seniorenresi-denz muss nicht ausschauen wie eine Mühle. Umbau, Zubau und Neubau sind Aufgaben, denen sich die Architektur zu stellen hat. Die Arbeit der Architektur lebt aber auch von der Kontinuität – so Karljosef Schattner sinngemäß. Die Kontinuität halte er für entscheidend.
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Der für die Änderung des Bebauungsplanes vorliegende Entwurf einer Seniorenresidenz steht mit der geschwungenen Beton-Glas-Konstruktion im krassen Widerspruch zu den Zielsetzungen des „Alt-stadt-Bebauungsplanes.“ In der Präambel zum Bebauungsplan „Altstadt“ ist die Beibehaltung der Charakteristik und des Erscheinungsbildes des alten Stadtkernes der wesentliche Punkt. In den Sat-zungen, speziell unter den Punkten „Fassaden und Außenwände“ sowie „Öffnungen und Wandflä-chen, Fenster und Türen“ ist näher definiert, was unter den Zielsetzungen konkret zu verstehen ist.
Zudem ist die Zufahrt für ein Bauvorhaben dieser Größenordnung völlig unzureichend, speziell was die Bauphase betrifft. Seiner Meinung nach müsste das vorher geklärt werden. Der Platz vor dem Gebäude wird derart verkleinert, dass er bezweifle, ob mit einem (größeren) Fahrzeug überhaupt noch umgedreht werden kann.
Aus den angeführten Kriterien sieht die Grünen-Gemeinderatsfraktion die Kontinuität des Ortes nicht gewährleistet und wird daher die Änderung des Bebauungsplanes abgelehnt.
StR. Ortner meint, dass im Zuge dieses Bauvorhabens auch eine grundlegende Beweissicherung durchgeführt werden sollte, um eventuelle Schäden an Gebäuden nachweisen zu können. StR. Ortner berichtet, dass die Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes zeigt, dass die geschwungenen Bögen erst in den 60er- und 70er-Jahren errichtet wurden und die Erscheinungsform des Gebäudes nicht als schützenswert erachtet wird. Er findet, dass dieses Projekt eine Bereicherung für Gmunden ist und zur Belebung beiträgt.
Bgm. Mag. Krapf lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss: mehrheitlich genehmigt

30 JA-Stimmen: ÖVP (19); SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder, GR Hochegger,
GR Ing. Kramesberger, GR Tschütscher, GR.in Auer; FPÖ (5);
5 Gegenstimmen: GRÜNE (4): StR.in Mag.a Bors, GR DI Kienesberger, GR Langwiesner,
GR DI Sperrer; Liste STADT (1): GR DI Dr. Löcker
1 Stimmenthaltung: GR Henter (SPÖ)
1 Nicht anwesend: GR Gärber (SPÖ)


 

 

 

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