Es pfeifft

Heute:
Bruno Beinhart über eine beinharte Pleite

Liebe Leserschaft!

Heute einmal ein sehr spezifisches Thema. Höchstaktuell. Und oberösterreichisch. Denn hier hat die Pfeiffer-Gruppe ihren Sitz. Sie ahnen es: es geht um die Vorgänge rund um die Handelskette Zielpunkt und deren Insolvenz.

Die oberösterreichische Handelsgruppe Pfeiffer hat ihre Tochter „Zielpunkt“ in die Pleite geschickt. Plötzlich. Unerwartet. Schnell noch vor Weihnachten. Bevor die Weihnachts- und Urlaubsgelder ausbezahlt werden müssen. Einiges an diesem Vorgang ist höchst fragwürdig. Der Verdacht der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA, hier stehe ein Masterplan dahinter, ist nicht von der Hand zu weisen. In keiner Weise.

Das beginnt damit, dass einer der Eigentümer, Herr Pfeiffer, offenkundig falsche Auskünfte gibt. Sei es aus Unwissenheit (schlimm für den Boss einer derart grossen Gruppe) oder mit Absicht (auch nicht besser). Seine Behauptung, es sei beim Wegfall der positiven Fortbestandsprognose verboten, Mittel zu zuschiessen, ist absurd und genau das Gegenteil dessen, was das Gesetz wirklich vorschreibt.

Ich erklär das mal: wenn ein Unternehmen durch Verluste sein Eigenkapital aufgebraucht hat, sprich ein negatives Eigenkapital aufweist, dann hat es zwei Möglichkeiten. Bei einer positiven Fortbestandsprognose kann das Unternehmen weitergeführt werden, ohne Kapital zu zuführen (=das negative Eigenkapital ausgleichen). Oder es wird soviel Kapital zugeführt oder Haftungen übernommen, dass kein negatives Eigenkapital mehr vorliegt (dann ist es egal, wie die Fortbestandsprognose ist). Sprich: Insolvenz ist nur dann anzumelden, wenn die Fortbestandsprognose negativ ist und kein Kapital nachgeschossen wird. Im Gegensatz zur Behauptung von Hrn. Pfeiffer ist die Fortbestandsprognose übrigens nicht von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern zu „bestätigen“. Sie haben diese nur einzufordern, sobald das Eigenkapital in der Bilanz als negativ ausgewiesen werden muss. Diese Prognose liegt dann ausschliesslich in der Verantwortung der Geschäftsführung. Auch hier also eine etwas schräge Argumentation.
Daher: bei einer negativen Fortbestandsprognose besteht – ganz im Gegenteil zu Pfeiffers Behauptung – eine Nachschussverpflichtung. Widrigenfalls Insolvenz. Hier sagt Pfeiffer die Unwahrheit.

Noch schräger ist es, wenn Pfeiffer erklärt, eine Kapitalaufstockung sei eine „verbotene Einlagenrückgewähr“. Wenn Herr Pfeiffer das wirklich glaubt, ist er unfähig, ein Geschäft dieser Grössenordnung zu leiten. Denn bei der Einlagenrückgewähr geht es darum, dass Gesellschafter nur dann Gelder aus einer Gesellschaft abziehen dürfen, wenn diese auch „verdient“ worden sind, also als Bilanzgewinn ausgewiesen wurden. Es geht bei der „Einlagenrückgewährung“ also nicht um Kapitalzuschüsse, sondern um das Gegenteil: Kapitalabzug aus der Gesellschaft.

Auch sonst sind die Vorgänge, die nun zur Insolvenz geführt haben, höchst eigenartig. Undenkbar, dass eine Fortbestandsprognose zwei Jahre positiv ist und dann wegen zweier Monate mit schlechteren Umsätzen ins Gegenteil kippt. Einigermassen unglaubwürdig eine solche Darstellung. Oder das Management ist total unfähig. Noch dazu, wo man vor sechs Wochen (da müssten sich zumindest die schlechten Oktoberumsätze schon abgezeichnet haben) noch erklärte, Erlöse aus dem Verkauf einer Geschäftssparte würden in die weitere Verbesserung von Zielpunkt gesteckt.

Die Behauptung von Pfeiffer, man habe fünfzig Millionen in den Zielpunkt gesteckt und verloren, ist von aussen weder zu widerlegen noch zu beweisen. Diese Zahl steht als unbelegte Behauptung im Raum. Beobachtungen von Zielpunkt-Mitarbeitern sprechen eher dafür, dass man Zielpunkt „ausgebahnlt“ (=ausbeinen) hat, Waren zulieferte, die im Pfeiffer-Grosshandelsbereich über geblieben sind, und dass das Herauslösen von Immobilien von langer Hand geplant war. Dafür spricht auch, dass man jetzt noch schnell vor der Pleite, die Immo-Gesellschaft aus Zielpunkt herausgelöst und Richtung Pfeiffer verlagert hat. Auch hier behauptet Pfeiffer – Wahrheitsgehalt wäre zu hinterfragen -, dass man dabei nur schlechte Zielpunkt-Standorte übernommen habe. Laut Experten sind aber rund ein Drittel der überführten Immobilien sehr gut, ein weiteres Drittel brauchbar. Lediglich ein Drittel wird als problematisch eingestuft. Kann also ein gutes Geschäft werden. (Nicht vergessen sollte man auch, dass in OÖ die guten Zielpunkt-Lagen längst zu UNI-Märkten umgewandelt wurden und aus Zielpunkt herausgelöst worden sind!)

Dass man die Mitarbeiter noch schnell vor Weihnachten vor die Tür gesetzt hat, ist auch nicht ohne Logik. Da man von rund 3.000 Betroffenen ausgeht, erspart sich das Unternehmen schätzungsweise einen Betrag zwischen sieben und zehn Millionen Euro. Auch kein Pappenstiel!

Die Vorgänge rund um Pfeiffer sind also höchst aufklärungsbedürftig. Der Verdacht, hier wäre ein Unternehmen gezielt ausgeräumt worden, bedarf einer gründlichen Untersuchung und Klärung. Auf jeden Fall kann man eines ziemlich sicher sagen: die Art, wie die Insolvenz eingeleitet wurde, lässt viele zurecht ein eiskaltes Kalkül vermuten. Advent und Weihnachten haben sich die betroffenen Menschen wohl anders vorgestellt.

Bruno Beinhart f. d. Team Gmundl


 

 

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