Ein seltsamer Verein

Heute:
Babsy Blitzschnell über Vereinstätigkeiten u. a.
Gmundls Dokumente: Briefwechsel zur Regio

Liebe Leserleins!

Heute, Samstag, findet das Volksverdummungsspektakel rund um die „Einweihung“ der neuen Garnituren der Vorchdorfer Eisenbahn (neuerdings: Regional-Strassenbahn „Regio“) statt. Teil dieses Verdummungs- und Verschleierungsfeldzugs ist es, der Öffentlichkeit Sand über die wahren Kosten in die Augerln zu streuen. Unter anderem durch erklärungsbedürftige Vereinsaktivitäten des Vereins der Gmundner Strassenbahnfreunde. Seit zwei Wochen wird getrommelt, der Verein schenke der Stadtgemeinde Gmunden (in Wahrheit: der Firma Stern & Hafferl) eine Weiche um 200.000 Euro. Inzwischen wurde das insofern korrigiert, als nur noch von 100.000 Eurönchen die Rede ist, die anderen 100.000 seien im Laufe der Zeit gespendet worden. Dieser Strassenbahnverein ist natürlich nichts anderes als ein Lobbying-Vehikel für die Interessen von Stern & Hafferl. Man gab jede Menge für Sonderbeilagen in Lokalzeitungen aus, für (Des)Informationsveranstaltungen, für Haltestellenbetreung oder für die Homepage.

Dieser Verein soll nun in Summe rund 200.000 Euronen aus privater Hand zugunsten der öffentlichen Hand gespendet haben. Da stellt sich Ihre Babsy die Frage: kann das sein? Der Verein existiert seit 1989. Laut unseren Informationen lag der höchste Mitgliedsstand bei ca. 450 Mitgliedern und ist inzwischen gesunken. Der momentane Mitgliedsbeitrag beträgt 22 Euro. Laut Aussagen von Vereinsexperten gilt eine Kassierungsquote von 60 % als sehr gut bei Vereinen dieser Art. Dazu kommt: der Mitgliedsbeitrag wird in den frühen Jahren wohl deutlich unter 22 Euro gelegen sein.

Wenn wir also sehr positiv rechnen, wurden durchschnittlich 15 Euro von 80 % der Mitglieder kassiert. Das sind in 25 Vereinsjahren in Summe bestenfalls 135.000 Eurönchen, die man – bei sehr optimistischer Rechenweise – mit Mitgliedsbeiträgen einnehmen konnte. Da stellt sich die Frage: wo kommt der Rest auf 200.000 her, noch dazu, wo man nun sagt, man werde weitere Gelder für die Regio bereitstellen und man annehmen muss, der Verein ja auch andere Ausgaben hatte, die zu bedecken waren. Wir gehen davon aus, dass derzeit im Jahr höchstens 8.000 Euro im Jahr als Mitgliedsbeiträge vereinnahmt werden können. Das macht das Kraut nicht fett, oder sind gar noch grössere Reserven vorhanden? Woher kommen die dann, bitteschön? Aus Mitgliedsbeiträgen? Das halten wir für höchst unwahrscheinlich!

Die Frage ist also: gibt es „Spenden“ der Firma Stern & Hafferl (oder von Konzernfirmen) an den Strassenbahnverein? Waren eventuelle „Spenden“ steuerbegünstigt? Sind öffentliche Mittel in den Verein geflossen, die man jetzt mit Grandezza als angebliches Geschenk an die Öffentlichkeit dieser wieder zurückgibt und das Ganze als Privatinitiative verkauft?
Hier ist eine Offenlegung ohne wenn und aber gefragt! Denn es steht die begründbare Vermutung im Raum, dass hier unter Umständen zuerst Mittel der öffentlichen Hand lukriert wurden (eventuell auch indirekt durch steuerlich abgesetzte Beiträge von S&H), die man nun mit grosser Geste als „privaten Eigenbeitrag“ und „Geschenk“ wieder zurückgibt.

Ob der ganze Vorgang dem Vereinsrecht entspricht, wird mancherorts bezweifelt. Nach Ansicht von Vereinsexperten ist die „Spende“ nicht durch die im Statut angeführten Vereinszwecke gedeckt, insbesondere fehle angeblich eine statutarische Ermächtigung zu solchen Spenden. Hier wäre deshalb auf die Bestimmungen zur Vermögensverwendung bei Vereinsauflösung zurückzugreifen, und die dekretieren eindeutig, dass nur die Gemeinde Gmunden Nutzniesser einer solchen Zuwendung sein kann, und diese Zuwendung wiederum eindeutig zweckgebunden für das städtische Museum zu verwenden wäre. Auch hier also stellen sich eine Menge Fragen, die zu klären wären, bevor man der Öffentlichkeit ein Mäzenatentum vermittelt, das möglicherweise so nicht vorliegt und nicht gegeben ist.

Der leicht durchschaubarer Zweck eines solchen Manövers wäre es, der Öffentlichkeit vorzugaukeln, es gäbe einen massiven privaten Beitrag zu den Kosten der Regio-Errichtung und eine deutliche Verringerung der Kosten für die Gemeinde. Eine ohnehin lachhafte Behauptung, da dieser Beitrag nicht einmal ein Tropfen auf den heissen Stein ist, sondern eher eine Verhöhnung der Steuerzahlerleins darstellt, die für die gesamte Regio-Verschwendungsorgie aufkommen dürfen.

Bezogen auf den Kostenanteil der Gemeinde von rund 11 Mille (inkl. Finanzierung) sind die 100.000 für die Weiche nämlich gerade einmal 0,91 Prozent. Bezogen auf die Gesamkosten des Projekts für Gemeinde und Land sind wir im Promillebereich – sozusagen die Portokassa der Regio-Errichtungskosten. Die Weichen“spende“ stellt sich beim Nachrechnen als ziemlich dummdreiste Marketingaktion heraus, die der Bevölkerung vorgaukeln soll, die Kosten seien eh nicht so hoch und es gäbe ja auch eine private Beteiligung. Die Einzigen, die hier wirklich cash-mässig und sehr privat beteiligt sind, liebe Leserleins, sind die Steuerzahlerleins, die für diesen ganzen Wahnsinn blechen müssen, gell!

Die Geschenkte-Weichen-Story ist eine weitere Unstimmigkeit in dem an Unstimmigkeiten nicht gerade armen Regio-Projekt. Eine weitere Nebelkerze, die den Blick auf die wahren Sachverhalte vernebeln und trüben soll. Einmal mehr ist hier Transparenz und Öffentlichkeit einzufordern.
Daher:
Offenlegung der Finanzierung des Vereins!
Offenlegung aller Geldflüsse an den Verein!
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl


Es geht doch!

Liebe Leute! Der Herr Hofer von den Freiheitlichen will es wissen. Der Mann will wirklich Bundespräsident werden. Im Gegensatz zum heftig rechts blinkenden ÖVPler Khol, im Gegensatz zum weitgehend schweigsamen Van der Bellen, im Gegensatz zum nur nicht anecken wollenden Hundstorfer und im Gegensatz zur aktenvernichtenden Griess hat er sich jetzt in der Flüchtlingsfrage vorgewagt und – wir stellen es verwundert und überrascht fest – sich realistisch und ohne fiese Zwischentöne geäussert. Kann es sein, dass Hofer nicht nur HBP werden will, sondern unaufhaltsam auf dem Weg in dieses Amt ist? Den anderen Kandidaten kann man nur raten: Fasten seat belts!

Wir bringen einen Bericht aus den Online-Diensten des ORF.
FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer übt überraschende Kritik an der Flüchtlingspolitik von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP). „Die Dissonanzen mit der Bundesrepublik (Deutschland) und Griechenland gefallen mir nicht“, sagte Hofer der Tageszeitung „Presse“ (Samstag-Ausgabe). Die Schließung der Balkan-Route sei „keine Lösung“.

„Es war sicherlich ein Fehler, Griechenland nicht zur Balkan-Konferenz nach Wien einzuladen“, sagte Hofer, „das Problem hat nun Griechenland. Und Schlepper suchen Ausweichrouten.“ Auch werde der Flüchtlingsstau in Griechenland „angesichts des sozialen Drucks nicht lang gutgehen“, so der FPÖ-Politiker, der sich für einen Schutz der EU-Außengrenzen aussprach. Zum EU-Türkei-Deal sagte er, es handle sich um ein „Erpressungsszenario“.

Antisemitische Tendenzen „im Keim ersticken“

Aufhorchen lässt Hofer auch mit dem Vorschlag, den für Ende März geplanten Wien-Besuch des iranischen Präsidenten Hassan Rouhani auszusetzen, „bis der Iran das Existenzrecht Israels anerkennt“. Es sei ein Fehler gewesen, im Rahmen des in Wien geschlossenen Atomdeals mit dem Iran „nicht auf eine Anerkennung Israels durch den Iran zu pochen“, sagte der FPÖ-Politiker.

„Die FPÖ muss eine Partei sein, die Freundschaft zu Israel pflegt“, unterstrich Hofer mit Blick auf die Vorbehalte israelischer Politiker gegenüber seiner Partei. Zugleich sprach er sich klar gegen antisemitische Tendenzen aus, die man „im Keim ersticken“ müsse.

„Jeder, der nach Österreich kommt, muss wissen, dass es keine Toleranz für Antisemitismus gibt, auch aufgrund unserer Geschichte. Denn Österreich trägt eine erhebliche Schuld an dem, was passiert ist“, sagte der Präsidentschaftskandidat. In diesem Zusammenhang sprach sich Hofer auch erneut für eine Beibehaltung des Verbotsgesetzes aus. Österreich sei „noch nicht so weit“, es streichen zu können.

Link zur Samstag-PRESSE mit dem durchaus erstaunlichen Interview:
http://diepresse.com/home/politik/bpwahl/4944413/Hofer-kritisiert-die-Schliessung-der-Balkanroute?_vl_backlink=/home/index.do

Wir sind in der Tat überrascht. Die Positionen in der Flüchtlingsfrage sind diskutierbar und liegen nicht weit entfernt von jener Linie, die wir vom Team Gmundl hier im Blog vertreten.


Gmundl-Dokumente

Schriftverkehr von Fr. Dr.in Elisabeth Rumpf in Sachen Regio und Vereinsspende
Briefe an Landesräte und Antworten

Sehr geehrter Herr Landesrat,

Der nicht auf Gewinn gerichtete Verein „Pro Gmundner Straßenbahn“ hat in Generalversammlungen beschlossen, das Vereinsvermögen zur Verwirklichung des Projektes Stadt.Regio.Tram  Gmunden einzusetzen.

Der größte Teil der Vereinsmittel soll an die Stadtgemeinde Gmunden zweckgebunden übergeben werden. € 100.000,- sind zur Finanzierung für die Weiche gegenüber vom Cafe Baumgartner (die bereits eingetroffen ist und eine Widmungsinschrift der Gemeinde trägt) vermutlich als Beitrag zum 6 Mio SRT- Zuschuss der Gemeinde bestimmt.

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll nun diese Vereinbarung, bzw. die Annahme der zweckgebundenen Vereinsmittel beraten und beschlossen werden.

Diese Weiche geht ins Eigentum der Fa. S&H über.

Ich interpretiere die Vorgangsweise so: „ein gemeinnütziger Verein schenkt „steuerschonend“ einer eng mit dem Verein verbundenen, privaten Firma € 100.000,- für eine Weiche. Die Auszahlung des Geldes erfolgt durch die Gemeinde Gmunden, die das Geld vorher übernommen hat.

Da diese Vereinsmittelübergabe nicht nur eng mit der Förderung des SRT-Projektes von Stadt und Land verknüpft scheint, sondern auch noch für die Errichtung der Gleisanlagen zweckgebunden sein soll, weise ich darauf hin, dass Land und Gemeinde in der 2014 mit S&H und mit deren 100% Tochter Lokalbahn Gmunden Vorchdorf AG in der unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung ausdrücklich die zu fördernden Objekte des Landes und der Stadt Gmunden festgelegt haben:

Pkt. IV/2……..“Mit dem Förderanteil der Stadt Gmunden werden zunächst die Kosten für die Errichtung der Haltestellen, die Schaffung von Einrichtungen für Radfahrer und Fußgänger sowie die Verlegung von Leitungsträgern (Wasserleitung, Kanal) im Rahmen des Projektes finanziert. Der nicht für diese Leistung in Anspruch genommene Anteil der Förderungen der Stadt Gmunden ist für die teilweise Bedeckung der verbleibenden Investitionskosten zu verwenden.“

Meiner Interpretation nach, ist es nicht Aufgabe der Stadtgemeinde, Gleisanlagen anteilig mit öffentlichen Geldern mitzufinanzieren.

Ich ersuche Sie, höflichst um Mitteilung Ihrer Ansicht zur Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise.

Und weiters möchte ich noch nachfragen, ob Förderungen ausbezahlt werden, obwohl noch nicht alle rechtsgültigen Bescheide vorliegen, das betreffende Projekt aber bereits begonnen und durchgeführt wird.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Rumpf, B.A. Drin

und dazu noch Infrmationen über den Verein aus den Statuten:

§ 2: Erhalt der Gmundner Straßenbahn
durch Ausbau zu einem leistungsstarken und attraktiven öffentlichen Verkehrsmittel, insbesonder durch Weiterführung zum Rathausplatz, sowie durch weitere bedarfsgerechte Streckenverlängerungen und den Einsatz zeitgemäßer Fahrzeuge.

§ 15.3.
Das im Fall der freiwilligen Auflösung oder bei Wegfall des Vereinszweckes allenfalls vorhandene Vermögen darf in keiner wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen, sondern ist vom abtretenden Vereinsvorstand der Stadtgemeinde Gmunden für Zwecke des städtischen Museums zu übergeben.

************************************

Sehr geehrte Frau Dr.in Rumpf,

ich darf Ihnen bzgl. Ihrer Anfrage stellvertretend für LH-Stv. Haimbuchner und LR Steinkellner folgendes mitteilen:

Die Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaftsrecht(Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserwirtschaft) hat sich bereits 2014 eingehend mit dieser Thematik beschäftigt und ich darf aus einer Auskunft zur UVP-Pflicht zitieren:

Zwischen dem Hauptbahnhof Gmunden und dem Franz Josef Platz (km 2,320.159) verläuft die bestehende Gleisanlage (1-spurig) der Straßenbahn. Dieses Gleis soll bis zum Gmundner Seebahnhof (km 3,069.876) verlängert werden („Gleis 2 – Richtung Bahnhof“), um einen Anschluss an die bestehende Lokalbahn Gmunden–Vorchdorf herzustellen.

Weitestgehend parallel dazu soll ein weiteres Gleis („Gleis 1 – Richtung Vorchdorf“) errichtet werden. Dieses neue Gleis zweigt bei der Esplanade (km 2,172.344) von der bestehenden Gleisanlage ab, verläuft bis zum Franz Josef Platz (km 2,320.159)  mit ca. 15 m Abstand zum bestehenden Straßenbahngleis und in weiterer Folge in unmittelbarer Nähe zum neuen „Gleis 2“, ebenfalls bis zum Gmundner Seebahnhof (km 3,069.876).

Daraus ergibt sich folgender UVP-relevanter Sachverhalt:

Im Abschnitt Esplanade / Anbindung an bestehendes Gleis (km 2,172.344) bis Franz Josef Platz (km 2,320.159) wird durch die Neuerrichtung des zweiten Gleises („Gleis 1 – Richtung Vorchdorf“) eine Änderung der Eisenbahnstrecke vorgenommen (Länge ca. 0,15 km).

Im Abschnitt Franz Josef Platz (km 2,320.159) bis Gmunden Seebahnhof (km 3,069.876) handelt es sich um einen Neubau einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke (Länge ca. 0,75 km).

Beurteilungsrelevant ist zudem die Frage, ob ein schutzwürdiges Gebiet gemäß Anhang 2 UVP-G 2000 vorliegt.

Gemäß Anhang 2 UVP-G 2000 liegt ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E (Siedlungsgebiet) – unter anderem – dann vor, wenn es sich bei den betroffenen Flächen um Bauland handelt, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen (ausgenommen reine Gewerbe-, Betriebs- oder Industriegebiete, Einzelgehöfte oder Einzelbauten) oder sich die vom Vorhaben berührten Flächen im Nahbereich (bis 300 m) eines solchen Gebietes befinden. Die neue bzw. zu ändernde Eisenbahnstrecke ist von Flächen der Widmungen Wohngebiet, gemischtes Baugebiet bzw. Sonder-widmungen (allesamt Unterkategorien von Bauland) umgeben. Die neu zu errichtenden Gleisanlagen befinden sich daher in einem schutzwürdigen Gebiet der Kategorie E (Siedlungsgebiet) gemäß Anhang 2 UVP-G 2000. Aufgrund der vorhandenen, dichten Verbauung innerhalb des Ortsgebietes Gmunden handelt es sich dabei ganz offensichtlich für jedermann erkennbar um ein geschlossenes Siedlungsgebiet.

Für das Vorliegen anderer schutzwürdiger Gebiete des Anhanges 2 UVP-G 2000 (Kategorie A – besonderes Schutzgebiet wie z.B. gemäß Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie, UNESCO-Welterbestätte etc., Kategorie B – Alpinregion, Kategorie C – Wasserschutz- und Schongebiet, Kategorie D – belastetes Gebiet (Luft)) liegen keine Anhaltspunkte vor bzw. ist dies im Ergebnis nicht relevant.

Einschlägiger Tatbestand hinsichtlich einer möglichen UVP-Relevanz ist Anhang 1 Z 10 UVP-G 2000, welcher den Neubau bzw. die Änderung von Eisenbahnstrecken regelt.

Z 10 lit. a ist auf Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken oder deren Teilabschnitte anzuwenden. Eine solche Fernverkehrsstrecke liegt nicht vor, es handelt sich um eine regionale Straßenbahnstrecke.

Lit. b regelt den Neubau von sonstigen Eisenbahnstrecken auf einer durchgehenden Länge von mindestens 10 km. Die geplante neue Straßenbahntrasse von Franz Josef Platz bis Gmunden Seebahnhof mit einer Länge von 0,75 km erfüllt dieses Längenkriterium nicht.

In lit. c ist die Änderung von Eisenbahnstrecken geregelt, auf einer durchgehenden Länge von mindestens 10 km. Die geplante Änderung der Eisenbahnstrecke wird zwischen Esplanade (Anbindung an die bestehende Straßenbahn) und Franz Josef Platz auf einer Länge von 0,15 km vorgenommen, weshalb auch hier das Längenkriterium nicht erfüllt ist. Weiters ist zur Erfüllung des Tatbestandes der lit. c erforderlich, dass die Achsen der Trassen bzw. Gleise (alt / neu) mind. 100 m voneinander entfernt sind. Im gegenständlichen Fall beträgt der Abstand nur ca. 15 m.

Lit. d (sog. Anti-Stückelungsregelung) nimmt auf lit. b und lit. c Bezug und sieht vor, dass zur Berechnung der relevanten Trassenlänge auch jene unmittelbar angrenzenden Teilstücke hinzuzurechnen sind, welche in den letzten 10 Jahren dem Verkehr freigegeben wurden. Nachdem beide Eisenbahnstrecken, die durch das ggst. Vorhaben verbunden werden, historisch bereits seit sehr langer Zeit bestehen, ist auch dieser Tatbestand nicht erfüllt.

Lit. e erfasst den Neubau von Eisenbahnstrecken oder von Teilabschnitten in schutzwürdigen Gebieten der Kategorien A, B, C oder E gemäß Anhang 2. Wie bereits oben erläutert, liegt kein Gebiet der Kategorie A, B oder C vor, lediglich die Kategorie E (Siedlungsgebiet) ist zutreffend. Ausgenommen von der lit. e bis h sind jedoch gemäß der Regelung in Anhang 1 Z 10 UVP-G 2000 unter anderem Straßenbahnen oder ähnliche Bahnen, soweit sie innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete errichtet werden. Nachdem dies im gegenständlichen Fall zutrifft, sind auch die Bestimmungen der lit. e nicht relevant.

Dasselbe gilt demnach für lit. f (Änderung von Eisenbahnstrecken oder ihrer Teilabschnitte in schutzwürdigen Gebieten der Kategorien A, B, C oder E).

Auch lit. g stellt auf die Änderung von Eisenbahnstrecken ab, und zwar mit einer Länge von mindestens 2,5 km. Dies trifft nicht zu, ebenso wenig wie das Vorliegen eines Schutzgebietes der Kategorie A, B oder C.

Für lit. h gilt wiederum die Ausnahme für Straßenbahnen.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die geplante Errichtung der Straßenbahn als Teilabschnitt der sog. Stadt.Regio.Tram Gmunden–Vorchdorf bzw. als Verbindungsstück zwischen den vorhandenen Schienenstrecken lt. der obigen Beschreibung kein Vorhaben darstellt, welches unter den Tatbestand des Anhanges 1 Z 10 UVP-G 2000 zu subsumieren ist, weil der einschlägige Schwellenwert nicht erreicht wird.

Aus Sicht der UVP-Behörde ist für die geplante Maßnahme keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Mag.iur. Chlodwig Mölzer

Amt der Oö. Landesregierung
Stellv. Büroleiter und Pressereferent

Landesrat Mag. Steinkellner

************************************

Sehr geehrter Herr Landesrat ,

Für die Beantwortung meiner Frage bezüglich Stadtregiotram und UVP, die Sie mir durch Herrn Magister Mölzer übermitteln ließen, möchte ich mich herzlich bedanken.

Ich ersuche Sie höflichst um Rückmeldung, ob ich dies nun richtig verstanden habe:

Die Vorchdorfer Bahn verlängert bis zum Klosterplatz in Gmunden wird als Lokalbahn geführt. Bei Durchbindung wird dann dasselbe „straßenbahnähnliche, für den Überlandeinsatz optimierte“ Fahrzeug  mittels Signalumstellung (von Horn- auf Klingelton) am Klosterplatz zu einer Straßenbahn, und wird über die Brücke bis zum ÖBB-Bahnhof als (konzessionierte?) Straßenbahn geführt werden. Und daher sei eine UVP nicht durchzuführen gewesen?

Weiters möchte ich Sie ersuchen, auch meine am 4.2.16 gestellte Frage, ob eine Umwelterheblichkeitsprüfung, welche im. o.ö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2005 zum Zwecke der Beurteilung erheblicher Umweltauswirkungen nach einheitlichen Prüfkriterien (wie z.B. Bedeutung und Sensibilität voraussichtlich betroffenen Gebietes) angeführt, durchgeführt worden ist?

Wenn ja, wo ist das Prüfergebnis veröffentlicht worden?
Wenn nein, warum wurde keine durchgeführt?
Gibt es Beispiele von Umwelterheblichkeitsprüfungen in Oberösterreich?
Oder werden in Oberösterreich generell keine UEPen durchgeführt?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Rumpf, B.A. Drin
Gmunden, 8.März 2016


 

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