Majestätsbeleidigung

Heute:
Bruno Beinhart über Majestätsbeleidigung
EK von Wilhelm Krausshar über Einkaufs-Tanz
EK von Gegenstrom über „Keine Bettler?“
Wahlhilfe für Khol und Babsys Mix-Rezept
Special-Service: Videos der Möchte-HBP

Geschätzte Leserschaft!

Jetzt ist es also so weit. Frau Merkl hat den Weg frei gegeben. Für die Klage des Sultans. Nach deutscher Gesetzeslage kann sie nicht anders. Die Regierung darf nicht über eine mögliche Gesetzesverletzung entscheiden. Das ist Aufgabe der Justiz. Das Problem ist das deutsche Strafrecht. Das kennt ein Sonderrecht für ausländische Staatschefs. Die müssen nicht selbst auf Ehrenbeleidigung klagen. So wie das jeder normale Bürger muss. Nein. Da gibt es ein Sonderstrafrecht für Majestätsbeleidigung. Ein Überbleibsel aus anderen Zeiten.

Ein Fehler von Merkel war es allerdings, den Brutalo-Auftritt von Brutalo-Comedian Böhmermann selbst einer Bewertung zu unterziehen. Das war ein klarer Fall von Vorverurteilung. Warum sie das tat? Sie hat sich – und die EU – in die Hände von Herrn Erdogan gegeben. Geschäfte mit einem Autokraten oder gar Diktator haben immer Nebeneffekte. In diesem Fall, dass der Schwanz Erdogan mit dem Hund EU/BRD wedeln darf.

Wie die Sache ausgehen wird? Auch wenn die „Satire“ von Böhmermann jedweden Witzes entbehrt, wird er vermutlich frei gesprochen werden. Das ZDF hat bereits ein Rechtsgutachten vorgelegt, dass der Auftritt Böhmermanns von der Freiheit der Kunst gedeckt und geschützt ist. Möglich dass er verurteilt wird. Aber nur eine kleine Geldstrafe bekommt. Danach wird man diesen Irrsinnsparagrafen vernünftigerweise abschaffen. Wenn Herr Erdogan klagen will, dann soll er das in Zukunft bitte selbst machen. Auf seine eigenen Kosten. Und es darf auch keine höheren Strafen setzen, als wenn ein Privater beleidigt wird. Alles andere ist einer Demokratie nicht würdig. Sondern mehr dem Erdogan-Regime würdig.

Allerdings gehört auch in Österreich etwas geändert. Dass es ein besonderes Beleidigungs-Strafrecht für Politiker und Religionsgemeinschaften gibt, ist nicht ein zu sehen. Beleidigungen sind nämlich „auch strafbar, wenn sie gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind und öffentlich begangen werden.“ Das wäre noch unproblematisch, wenn es in diesen Fällen nicht auch hiesse: „Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind.

Wie beleidigt man übrigens eine Behörde? Mit dem Ausruf „Scheissamt!“???
Da fällt einem nur noch der grosse Kabarettist und Satiriker Georg Kreisler ein: „Ich lasse mir meine Philharmoniker nicht beleidigen.“
Oder Karl Kraus in „Die letzten Tage der Menscheheit“. Da beschimpft eine Standlerin einen Beamten mit den Worten: „Sie Amtsperson, Sie!“

Ähnliche Bestimmungen gelten bei der Beleidigung von „Beamten“ oder eines „Seelsorgers einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes“. Auch in diesen Fällen hat „die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle“ zu verfolgen.
Da schimmert noch immer die alte Majestätsbeleidigung durch. Aber immerhin. Den Spezialstrafbestand der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gibt es bei uns nicht mehr. Was gut ist. Denn damit liefert man unseren Rechtsstaat – wie im Fall Erdogang in der BRD – einem ausländischen Despoten aus. Der kann in seinem Land Recht und Demokratie missachten und verfolgen. Gleichzeitig aber die Justiz eines demokratischen Landes für seine Zwecke einspannen. Sowas darf nicht sein.

Es kann bei der Beurteilung einer „Satire“ à la Böhmermann natürlich nicht darum gehen, ob die gut gelungen war. Oder nicht. Ob sie möglicherweise geschmacklos war. Und dumm. Es geht um die Frage, ob sei die Grenzen der Satire überschritten hat. Das werden in Deutschland die Gerichte zu klären haben. Geschmacklosigkeit ist nicht verboten. Schlechte Satire auch nicht.

Dass die Brutalo-Comedians eher deftig sind? Ist bekannt! Die feine Klinge ist ihre Sache nicht. Das weiss man. Vieles, was sie tun, ist einfach nur dumm. Böhmermann ist da keine Ausnahme. Ein kluger Politiker wird die Böhmermanns & Co. nicht klagen. Erdogan ist kein kluger Politiker. Er ist ein grössenwahnsinnig gewordener Autokrat. Will sich zum Alleinherrscher aufschwingen. Der Mann ist längst masslos. Siehe den neu errichteten Präsidentenpalast mit eintausend Zimmern und schwülstiger Pracht. Und korrupt bis auf die Knochen ist der Mann auch.

Das wahre Vergehen besteht darin, sich einem solchen Despoten politisch ausgeliefert zu haben.

Bruno Beinhart f. d. Team Gmundl


Einkaufs-Tanz

Einserkasterl von Wilhelm Krausshar

Die Bemühungen, wenigstens den Wochenmarkt zu beleben, haben eine amüsante Veranstaltung hervorgerufen: Tanz Deinen Einkauf.
Als nächstes kommen dann Karottenyoga und Spargelfechten.


Keine Bettler?

Einserkasterl von Gegenstrom

Wenn der Bgm. Krapf sagt, in Gmunden gibts keine Bettler, dann ist er weder am Dienstag-Wochenmarkt noch vor den Kirchentüren am Sonntag und wochentags bei den Einkaufwagen der Einkaufszentren präsent.


Liebe Leserleins!

Heute gibt es den total coolen Khol-Drink, den ich für den Kandidaten erfunden habe. Hier also der Longdrink „Schwarze Mamba“. Vielleicht schaffen es mit dessen Hilfe wenigstens schwarze Kernwähler, ihr Kreuzerl nicht über, sondern bei Khol zu machen.

Black Looser Special
2 cl Rum (braun), 2 cl Gin, 2 cl Wodka, 2 cl Tequila (fassgereift), 2 cl Orangenlikör/Cointreau, 2 cl Zitronensaft, 2 Löffeln Feinkristallzucker, schwarze Lebensmittelfarbe flüssig, 1 Dose Red Bull
Alle Zutaten ausser Red Bull vermischen, shaken, über Eiswürfeln in ein grosses Longdrinkglas giessen, Red Bull dazu, Augen vor der Realität verschliessen und das Glas in einem Zug leeren. Danach die Wahlzelle aufsuchen und ein krakeliges Kreuz bei Khol machen. Oder sonst wo. Weil einem/einer eh schon alles egal ist.
Nach der Wahl einen zweiten Black Looser Special mischen und unter Aufsicht eines Arztes oder Apothekers einnehmen.

Sollten Ihnen bei der ersten Hochrechnung Zweifel über Ihre Wahl kommen, dann ist Betäubing in diesem Fall die einzige Lösung – daher einfach nochmals einen Black Looser Special dem Körper zu führen.

Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl


Das nächste Sujet unserer Plakatserie „Kandidaten, die Sie gern wählen würden und warum!“. Heute als Wahlhilfe für Khol, obwohl wir befürchten: da ist nichts mehr zu retten, auch wenn Busek es der ÖVP wieder einmal hinein gesagt hat.

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Gmundl-Spezial-Service
Links zu mehr oder weniger
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