Gebrochene SRT-Versprechen?

Heute:
Bruno Beinhart zu Gmundner Zusatzvereinbarungen
GK Reinhold Kassmannhuber „Pacta sunt servanda!“
GK Norbert Hausherr zur Causa Zusatzvereinbarungen

Liebe Leserschaft!

Manchmal wäre man gern Mäuschen. In jener Abteilung des Landes OÖ, die möglicherweise Druck auf Gmundens Gemeinderäte ausübt. Vor allem auf die der ÖVP. Oder man wäre gern Mäuschen in jener Sitzung der ÖVP-OÖ oder des Herrn Landeshauptmanns, wo man sich ausmacht, Gmunden finanziell zu schädigen. Zu Gunsten eines Gmundner Familienclans.

Um es nochmals klar zu stellen: es geht hier nicht um die Frage SRT/Regio ja oder nein. Es geht um die nunmehr offenbar zu brechenden Versprechungen. Die Deckelung der Gesamtkosten für Gmunden mit sechs Millionen ist nichts mehr wert. So der Gemeinderat morgen tatsächlich mehrheitlich die „Zusatzvereinbarung“ beschliesst. Dabei sollte allen Mandataren, egal welcher Partei, inzwischen bewusst sein, welch fatale Traditionen solche Zusatzvereinbarungen haben. Man denke an die juristischen Probleme rund um das Asamer-Hotel und das Seebahnhof-Grundstück. Da hat Gmunden bereits genug zu kauen.

Warum verantwortungsvolle Gemeinderäte ohne Not und ohne sinnvolle Begründung eine Vereinbarung beschliessen sollen, die der Gemeinde ein Risiko aufbürdet, das sie bisher nicht zu tragen hatte, bleibt rätselhaft. Wenn das wirklich geschieht, werden Vermutungen und Gerüchte wuchern, die man unter presserechtlichen Aspekten nicht wiedergeben wird können und dürfen.

Dazu muss man wissen, dass diese Zusatzvereinbarung zweimal im Rechtsausschuss der Gemeinde abgelehnt worden ist. Einstimmig! Durch die Hartnäckigkeit einer Fraktion, der BIG, kam es zu einer dritten Sitzung zum Thema. Es gelang nicht, die Deckelung aus der Vereinbarung zu entfernen. Wieso man freiwillig eine derartige Deckelung über Bord wirft? Gute Frage! Zusatzfrage: wie sieht es mit der persönlichen Haftung jener Gemeinderäte aus, die für eine solche Vorgangweise stimmen? Und was sind die wahren Hintergründe für den Druck, den man auf die Gmundner Mandatare in dieser Sache scheinbar ausübt? Und von Druck muss man ausgehen, denn eine vernünftige Erklärung gibt es nicht, warum Mandatare ihrer Stadt ein unkalkulierbares Risiko zumuten. Für das die Steuerzahler gerade stehen müssen. Aus Gefälligkeit für einen Unternehmerclan? Wem kommt das bekannt vor? Ich schreibe nur Lacus-Felix!

Es stellt sich ohnehin die Frage, ob es nicht grob fahrlässig ist, Bauarbeiten einzuleiten, ohne dass alle notwendigen Bescheide rechtsgültig vorliegen. In der Vereinbarung steht übrigens auch, dass die Gemeinde alle Mehrkosten einer Bauverzögerung übernimmt, wenn sie bei Fehlen eines rechtsgültigen Bescheids die Fortführung der Arbeiten unterbrechen lässt. Wie kann eine Gemeinde sich auf solche Vereinbarungen einlassen? Ohne Not! Allerdings ist die ÖVP-Mehrheit, wie man hört, ohnehin entschlossen, die Bauarbeiten auch bei fehlendem Bescheid fortsetzen zu lassen.

Eines der grossen Rätsel in dieser u. U. skandalträchtigen Geschichte: wie kommt es von einer zweimaligen einstimmigen Ablehnung nun zu einem Antrag im Gemeinderat? Und wieso wird aus einer einstimmigen Ablehnung im Rechtsausschuss nun womöglich eine Mehrheit im Gemeinderat? Was ist da geschehen? Vor welchem Hintergrund geschieht so eine drastische Meinungsänderung? Sind ja nur die Fragen eines lesenden Bürgers!

Wie es aussieht, verstrickt die Gemeindepolitik sich ohne ersichtlichen Grund und Nutzen für die Gemeinde in ein mögliches finanzielles Desaster. S&H entzieht sich, wie schon bisher, jedem Unternehmerrisiko. Und die öffentliche Hand spielt, ebenfalls wie bisher, brav dabei mit. Es ist ja nur das Geld der Steuerzahler! Küss‘ d’Hand, liebe Steuerzahler!

Bruno Beinhart f. d. Team Gmundl


Pacta sunt servanda.

Gastkommentar von Reinhold Kassmannhuber

Für die Schienendurchbindung („SRT“) wurden vom Gemeinderat 2014 die Finanzierungsvereinbarung beschlossen. In dieser wird klar festgelegt, dass Land und Stadt die Durchbindung mit maximal 30 Mio. (davon Gmunden 6 Mio) fördern und Stern+Hafferl (S+H) den Förderzweck – die Durchbindung – laut den Projektunterlagen („technischer Bericht – SRT“) vollständig ausführt.
Der Vertrag wurde von der Kanzlei SCWP aufgesetzt; diese sind Partner der S+H und der OÖ Schienen GmbH.
Aus Sicht dieser Vertragspartner wurde offensichtlich nicht bedacht, dass bei solch einem Großprojekt Einsprüche wahrscheinlich sind, die eine Verzögerung oder ein Scheitern des Projektes bewirken können. Beides stellt für den Projektnehmer ein großes finanzielles Risiko dar, wenn die Einspruchsfristen nicht berücksichtigt werden und der Bauzeitplan nicht dementsprechend angepasst wird.

Verträge sind einzuhalten – DER Grundsatz des Vertragsrechtes. Nun soll diese Finanzierungsvereinbarung quasi aufgehoben werden – euphemisch „Zusatzvereinbarung“ genannt. Der Zweck dieser „Zusatzvereinbarung“ ist es, das Risiko einer Kostenüberschreitung und auch der Undurchführbarkeit des Projektes weg vom Fördernehmer auf die Gemeinde und das Land OÖ zu übertragen.
Die BIG ist der Ansicht, dass das Risiko der Kostenüberschreitung sehr hoch ist.

Die BIG kämpft in Ausschüssen und im Gemeinderat entschieden dagegen an, dass der Finanzierungsvertrag zu Lasten der Gemeinde nachgewässert wird. Seit Monaten werden Gemeinderäte mit ständig neuen Vertragsvarianten, erstellt von SCWP im Auftrag von S+H und Land OÖ, konfrontiert. Immer wieder landen, trotz vorheriger Ablehnung, Abänderungsvorschläge und Kreditvereinbarungen auf unseren Tischen. Juristen im Gemeinderat kämpfen sich durch die umfangreichen Unterlagen – am Wochenende, am Abend, im Urlaub. Sie prüfen unentgeltlich die Änderungsansuchen von Anwälten, deren Honorare von den Projektkosten, also von den Steuerzahlern, getragen werden. Übrigens: Der Kostenansatz für die Rechtsanwaltskosten wurde im Projekt-SRT großzügig erhöht.

Verträge sind einzuhalten, das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von den gewählten Gemeinderäten.
Die Debatte darüber findet im Gemeinderat am Donnerstag öffentlich statt.

PS: Lieber Willi Krausshar, beim jetzigen Finanzierungsvertrag ist eine Kostenüberschreitung nicht möglich, mit dem neuen „Zusatzvereinbarung“ sehr wohl.


Haarsträubend

Gastkommentar von Norbert Hausherr

Zusatzvereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung
Durch eine glückliche Fügung kenne ich den Text dieser Vereinbarung, über die am 7. 7. im Gemeinderat abgestimmt werden soll.
Einige Passagen sind so haarsträubend, dass man sich fragen muss, wie es solch ein Entwurf bis auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung schaffen konnte.

Einige Auszüge:
„Brückenbau:
Weiters kommt man überein, dass alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden, um zügig die noch ausstehende Rechtskraft der straßenrechtlichen Bewilligung für den Neubau der Brücke zu erhalten.“
Was ist, wenn die Rechtskraft doch nicht erreicht wird, welche Konsequenzen hat dies für die Gemeinde?

„Vorgehensweise im Fall der Aufhebung von Bewilligungen durch Höchstgericht
Im Fall einer Aufhebung einer Genehmigung/Bewilligung durch Entscheidung eines Höchstgerichts werden die Vertragsparteien – insbesondere auch unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen für trotzdem zulässige Bau- und Betriebsmaßnahmen, wie zum Beispiel nach § 31 h EisenbahngesetzG – entsprechende Verfahren zur Erlangung von Ersatzbescheiden unverzüglich einleiten und betreiben. Die Vertragsparteien werden gegebenenfalls eine weitere Zusatzvereinbarung abschließen, wenn sich in diesem Zusammenhang ein weiterer Anpassungsbedarf für die Finanzierungsvereinbarung ergibt.“
Dieser schwer lesbare Absatz ist eine Bombe und wäre ein Blankowechsel für den Betreiber, da weder genaue Bedingungen definiert sind, wann dieser Fall eintritt noch eine Kostenobergrenze angegeben ist.

Alleine dieser Absatz macht es eigentlich unmöglich, diese Vereinbarung seitens der Gemeinde zu akzeptieren. Sollte es dennoch passieren, müssten strafrechtliche Konsequenzen die logische Folge sein.


 

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