Aus Aktualitätsgründen haben wir den Beitrag von Babsy über 160 Mille-China-Gmunden verschoben. Er folgt demnächst. Heute aber Bruno Beinhart hier in diesem Theater. Vorhang auf für einen neuen Akt der Gmundner Schmierenkomödie rund ums Hotel Lacus Infelix.
Unglaubliche Volksverarschung
Vor kurzem noch nahm BM Köppl den Mund mit hochrotem Kopferl ziemlich voll: Man habe von den Investoren ultimativ einige Unterlagen verlangt, und wenn die zum Termin nicht da wären, würde man beinhart (offenkundiger Missbrauch meines Familiennamens!!!) die Sache beenden und die Seebahnhofgründe rückkaufen. Wir haben damals schon Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Aussage angemeldet. Zurecht, wie sich nun zeigt.
In jener sagenumwobenen Stadtratssitzung, in der Köppl beinhart vorgehen wollte, wurde batzweich nichts getan. Aus Angst, mit schlotternden Knien vor dem Hund von Baskerville, äh, Asam. Da kann man nurmehr beinhart sagen: es reicht!
Wir hier haben vor dem Verlängerungsvertrag aus- und eindrücklich gewarnt. Wir haben von Beginn an gesagt: dieser Vertrag gibt den Möchtegern-Investoren alle Möglichkeiten, den Baubeginn bis zum St. Nimmerleinstag zu verzögern und den Rückkauf zu blockieren. Höhere Gewalt findet sich immer. Diesmal ist es ganz schlichte irdische Gewalt: die Inwestohren und die Gemeinde spielen Scheiberl und schieben sich gegenseitig die Schuld daran zu, warum es keine Baubewilligungen gibt. Der Inwestohr sagt: die Gemeinde tut nicht weiter. Die Gemeinde sagt: die Unterlagen sind zu spät und unvollständig (Wasserrecht, Naturschutz stehen überhaupt aus). Wer da ein abgekartetes Spiel vermutet, tut den Beteiligten natürlich bitter Unrecht.
Überhaupt wird diese Sache immer merkwürdiger, obwohl man geglaubt hätte, dass der Absurditäten rund um dieses Projekt bereits genug sei. Vor einigen Tagen noch hat man Mandatar(inn)en erklärt, die Rangordnung für die Gemeinde bezüglich Rückkauf sei nicht im Grundbuch eingetragen, es lägen aber die unterschriebenen und notariell beglaubigten Unterlagen im Tresor des Gemeindeanwalts. Man wolle die Eintragung noch nicht vornehmen, da man Angst habe, die Asamers würden gegen die Eintragung mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Man sei aber jetzt entschlossen, wenn die fehlenden Unterlagen nicht zum Termin (Freitag voriger Woche, 18 Uhr) vorliegen, die Eintragung vornehmen zu lassen. Seit Dienstag ist wieder alles anders: es sei alles schon längst eingetragen. Es sei die Eintragungsbestätigung, die im Tresor liege. Was soll man da glauben? Die Bestätigung der Eintragung liegt im Tresor? Wozu so gut versperrt? Wenn die Sache im Grundbuch steht, gibt es keinen Grund, die Bestätigung derart sicher zu verwahren, weil es schliesslich öffentlich einsehbar im Grundbuch steht. Wir werden also als Team Gmundl jetzt mal schauen, was im Grundbuch wirklich eingetragen ist. (Und die Leserleins natürlich entsprechend informieren!)
ÖVP-GR John, das ist der, der auch ein Hotel bauen will, und bezüglich Investor noch immer schweigt – Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist auch kein Geld, wenn der jetzt davor warnt, das Grundstück zurückzukaufen, kann man nur noch verzweifelt lachen. Originaltext laut Kronenzeitung: „… dann wären die Kosten enorm.“ Hier wird offenbar jenes Szenario vorbereitet, vor dem wir seit einiger Zeit warnen: die Stadt behauptet, der Rückkauf komme wegen der Rechtskosten zu teuer, da nehme man lieber die Pönalzahlung und überlässt das sündteure aber billig verscherbelte Grundstück dem Asamer, dem Inwestohr – wem auch immer. So klar ist ja nicht, wer jetzt dort wirklich das Sagen und Grundstück-Nehmen hat.
Eindringlicher denn je erhebt sich hier die Frage nicht nur nach der politischen Verantwortung, sondern auch die nach der Haftung – sowohl zivilrechtliche als auch Amtshaftungsfragen werden hier nachdrücklich zu stellen sein. Jeder kleine Unternehmer, der so eine Pleite hinlegt, muss die Konsequenzen tragen bis hin zum Privatkonkurs. Es ist an der Zeit, dass Politiker, die solche Geldvergeudung verantworten, dafür auch zur Kassa gebeten werden. Bis hin zum Privatkkonkurs. Denn eines ist klar: die Entscheidungsträger waren gewarnt. Hier im Blog wurde mehrmals und ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Gefahren der Verlängerungsvertrag birgt, dass er offenkundig vor allem dazu diene, dem angeblichen Investor alle Zeit der Welt zu verschaffen, und dass dieser Vertrag erkennbar dazu dient, das Rückkaufsrecht der Gemeinde zu unterlaufen. Das ist nachweislich hier gestanden. Und sage kein Verantwortlicher, er habe diesen Blog nicht gelesen oder davon nicht Kenntnis erlangt. Unsere Blogs sind Tagesgespräch unter den politisch Interessierten der Stadt. Und dazu werden die verantwortlichen Politiker sich wohl doch noch zählen, oder?
Angesichts dieser Vorgänge muss einem schwummerlich werden, wenn eine Verwaltungsreform angedacht wird, bei der die Gemeinden weitere Agenden übernehmen sollen. Schon jetzt ist es unübersehbar so, dass die meisten Mandatare über Dinge entscheiden, deren Folgen sie nicht abschätzen können und nicht überblicken. Dass die ÖVP den Vorsitz im Rechtsausschuss nicht mit einem ihrer kompetenten Anwälte besetzt hat, spricht Bände. Dass man jetzt in einer so komplexen Frage den juristisch eher nicht so sattelfesten SP-Fraktionsobmann namens des Rechtsausschusses vor die Fernsehkamera jagt, ist diesem gegenüber verantwortungslos, bodenlos zynisch sowie eine Frechheit gegenüber den Bürgerleins, die ein Recht darauf haben, eine fachkundige Information zu bekommen. Zumindest hat der SP-Mann klargemacht, dass die Mehrheitsfraktion – also die ÖVP – jetzt die Verantwortung trägt. Man darf gespannt sein, wie die SP-Fraktion sich letzten Endes wirklich verhalten wird, denn mit viel Ruhm hat sie sich bisher in der Hotel-Sache nicht bekleckert.
Wir dürfen hier noch einen alten FP-Slogan zitieren: Wahltag ist Zahltag. Das sei dem Bürgermeister ins Stammbuch geschrieben, aber auch jenen FP-Mandataren in Erinnerung gerufen, die seit ein paar Monaten glauben, der ÖVP die Leiter machen zu müssen und sich jetzt schon als neue Mehrheitsbeschaffer nach der Wahl 2015 andienen.
Eine Umbenennung des Rathauses in RATlosHAUS, wie von der Gmundner Zivielgesellschaft angeregt, steht wirklich auf der Tagesordnung. Und den hoffentlich irgendwann einkommensgepfändeten Verantwortlichen sollte man zumindest einen Hilflosenzuschuss gewähren, so sie sich nur endlich aus der Politik verabschieden. Weniger freundlich formuliert: schleichts euch!
Bruno Beinhart für das Team Gmundl
Ich bin grade nicht getapt ….. das muss ich ausnutzen
Passt zwar nicht direkt zum Thema, aber … naja …
Ich habe beim rescher …. Rächersch …. äääh …. beim suchen im Internet folgenden Artikel gefunden :
„Gmunden: Zu viele Nebenwohnsitze
Im österreichischen Gmunden ist mittlerweile nahezu jede dritte Wohnung als Nebenwohnsitz geführt. Das geht aus einer Aussendung von SPÖ und Grünen hervor. Sie kritisieren die zahlreichen Auswärtigen, die ihren Nebenwohnsitz in Gmunden begründet haben.
Hauptkritikpunkt in diesem Zusammenhang ist, dass die Kosten für Wohnungen für junge Familien in Gmunden kaum mehr tragbar wären. Stattdessen müssten sie abwandern, in benachbarte Gemeinden ziehen und Gmunden langfristig verlassen. Das bedeutet für die Stadt langfristig gesehen eine soziale Schieflage, eine Überalterung der Bewohner und eine negative Geburtenrate.
Zu viele Investoren bevölkern Gmunden
Fast jede dritte Gmunder* Wohnung soll inzwischen als Zweitwohnsitz genutzt werden, heißt es in der Aussendung. Dadurch würden der Gemeinde pro Zweitwohnsitz jährlich 650 Euro der Bundesertragsanteile entgehen und noch einmal 350 Euro für Wasser und Abwasser.
Um dies zu vermeiden, müssten die Wohnungen entweder als Hauptwohnsitz genutzt werden, zumindest aber touristisch, so die SPÖ und die Grünen. Nur so könnte wieder bezahlbarer Wohnraum für die hauptsächlich in Gmunden wohnhaften Anwohner bereitgestellt werden.“
Quelle : ImmobilienMonitor 9. Juli 2012
(*steht da wirklich so … Gmunder)
Da frage ich mich doch : Ist denn da inzwischen mal was passiert?
Da ich mir aber selbst nie antworte, kann mir vielleicht da jemand was berichten?
Oder war das nur wieder ein Wahlverbrech …. Wahlversprecher … äääh .. Wahlversprechen?
Da brauch ma nicht spekulieren, was im Grundbuch steht, einfach nachschauen. Beim Grundstück 227/2 steht da:
KATASTRALGEMEINDE 42160 Traundorf EINLAGEZAHL 671
BEZIRKSGERICHT Gmunden
*******************************************************************************
Letzte TZ 1446/2014
Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012
************************************* A1 **************************************
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE
227/1 G GST-Fläche (* 8298) Änderung in Vorbereitung
Bauf.(Gebäude) 656
Wasser(stehend) 703
Sonst(Schienen) 2687
Sonst(Parkplätze) 2070
Sonst(Freizeitf.) 2182 Schiffslände 18
227/2 G GST-Fläche (* 1998) Änderung in Vorbereitung
Bauf.(Gebäude) 5
Wasser(stehend) 898
Sonst(Straßen) 345
Sonst(Freizeitf.) 750
GESAMTFLAECHE (10296) Änderung in Vorbereitung
************************************* A2 **************************************
1 a 4367/2009 Eröffnung der Einlage für Gst. 227/1 227/2 je aus EZ. 1264 GB
02101 EBB, Abschnitt KG Traundorf
************************************* B ***************************************
1 ANTEIL: 1/1
Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH, FN 195443t
ADR: Unterthalham-Str. 2, Ohlsdorf 4694
a 4367/2009 Kaufvertrag 2008-09-08, Kaufvertrag 2008-10-08, Kaufvertrag
2009-05-12 Eigentumsrecht
e 1446/2014 Rangordnung für die Veräußerung bis 2015-02-10
************************************* C ***************************************
1 a 4367/2009
DIENSTBARKEIT des Leitungsführung über Gst. 227/1 gem Pkt
VI Kaufvertrag 2009-05-12 und Pkt. I Kaufvertrag 2008-10-08
für Gst. 224/2 in EZ. 2012 GB 02101 EBB
2 a 4367/2009
DIENSTBARKEIT der Führung der Bahnbetriebstrasse über Gst.
227/1 gem Pkt VII Kaufvertrag 2009-05-12 und Pkt. I
Kaufvertrag 2008-10-08 für Gst. 224/2 in EZ. 2012 GB 02101
EBB
3 a 4367/2009
DIENSTBARKEIT der Leitungsführung und des Betriebes der
Relaisstation über/auf Gst. 227/1 gem Pkt VI Kaufvertrag
2009-05-12 und Pkt. I Kaufvertrag 2008-10-08 für Gst. 224/2
in EZ. 2012 GB 02101 EBB
4 a 4367/2009
VORKAUFSRECHT gem Pkt. XI Kaufvertrag 2009-09-08 hins. Gst.
227/1 227/2 für den Verein zur Förderung der Infrastruktur
der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG, FN 274867t
5 a 4367/2009
Seite 1 von 2
WIEDERKAUFSRECHT gem Pkt. XII Kaufvertrag 2009-09-08 hins.
Gst. 227/1 227/2 für den Verein zur Förderung der
Infrastruktur der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG, FN 274867t
Was das jetzt heißt, könnte uns ein Jurist erklären.
Auf unsere Leserleins ist eben Verlass! Danke vielmals, hat uns die Arbeit erspart, selbst ins Grundbuch zu schauen. Was diese Eintragungen konkret bedeuten, erschliesst sich letztlich nur aus den Verträgen. Im Grundsatz: seit 2014 besteht eine Rangordnung für den Verkauf des Grundstücks (=die Gemeinde hat das erste Kaufrecht), allerdings befristet bis 10. 2. 2015. Gleichzeitig besteht ein Vorkaufsrecht und ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde aus dem alten Vertrag von 2009. Wie das alles zusammenpasst, das wird die grosse Frage sein. Etwa die wichtige Frage, ob die Rangordnung von 2014 die alten Vor-/Wiederkaufsrechte so aushebelt, dass nach Ablauf der Rangordnung die Gemeinde überhaupt kein Rückkaufrecht mehr hat. Auf jeden Fall müsste die Gemeinde (über Verein/VereinsKG) so schnell wie möglich den Rückkauf einleiten, da unübersehbar ist, dass es keinen Investor gibt und in absehbarer Zeit auch keine Hotelbauaktivitäten. Oder glaubt hier noch wer an Märchen? Bruno Beinhart f. das Team Gmundl