Liebe Leute!
TramBimBamZug muss nochmals verschoben werden. Denn das Wasser, also: das etwas kontaminierte Wasser, das überhaupt nicht gesundheitsschädlich ist, steht den Ohlsdorfern, den Behörden, diversen involvierten oder auch nicht involvierten Firmen bis zum Hals. Die Sache ist ungemütlich und wird auch nicht gemütlicher werden.
Um mit einem grossen Missverständnis gleich aufzuräumen: hier wird niemand beschuldigt, weil auch wir nicht wissen, was da wirklich gelaufen ist. Aber die Frage nach Systemfehlern muss nicht nur erlaubt sein, die drängt sich auf. Wir müssen hier einem unserer Stammposter im Detail widersprechen, oder zumindest das, was er schreibt, aus unserer Sicht relativieren. Viele Experten sagen uns: das österreichische Wasserrecht ist voller Fallstricke, Ungereimtheiten ud Widersprüchlichkieten. Ausserdem setze es in vielen Fällen auf unrealistischen statistischen Grundlagen auf, die nicht mehr stimmen. Ausserdem sei es ein „sehr eng geführtes“ Gesetz, das praktisch nicht in Gesamtzusammenhängen denkt, sondern einen Hang zu „Insellösungen“ hat. Es habe einen guten Grund, warum Wasserrechtsverfahren oft endlos lange dauern.
Im konkreten Fall gibt es schon einige Auffäligkeiten, die provokante Fragen zur Folge haben müssen. Wie soll man es etwa deuten, dass sowohl der Amtssachverständige als auch die berufende Behörde darauf hinweisen, dass es unzulässig sei, Versickerungen zu genehmigen. Der Amtssachverständige kommt ja zu dem Schluss, dass in diesem Fall das halt trotzdem möglich sei, weil ökonomisch geboten und ausserdem eine „geologische Sperre“ bestehe. Der von den Landesbehörden angerufene Berufungssenat (UVS, nunmehr Landesverwaltungsgerichtshof) aber behauptet in seinem Urteil, dass es nach den gesetzlichen Vorschriften für solche Deponien keineswegs verboten sei, Sickerungen zu genehmigen. Wer hat jetzt recht? Alle Fachleute sagen uns: nicht genehmigungsfähig. Hier besteht offensichtlich eine dringend zu schliessende Lücke.
Überhaupt liest sich die Entscheidung des UVS äusserst eigenartig: wenn man die Vorbringungen der gegen die Bewilligung berufenden Landesbehörde liest, wundert man sich, wie der UVS dazu kommen kann, die Versickerungserlaubnis für rechtskonform zu halten. Es entsteht der Eindruck, hier werde ein sehr formalistisches Gesetz rein formalistisch abgehandelt und interpretiert, ohne Rücksicht auf tatsächliche Gegebenheiten und die Gesundheit der Bevölkerung.
Dass der UVS noch dazu von einem „Bagatellfall“ spricht, ist angesichts eventueller Gefahren unerhört.
Es kann und darf nicht sein, dass Deponien, egal welcher Art, nicht regelmässig auf die Einhaltung aller denkbaren Grenzwerte überprüft werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwelche Gauner versuchen, Giftstoffe woanders als erlaubt loszuwerden, ist ja nichts neues und vielfach geübte Praxis. Zu glauben, bloss weil auf einer Bauschuttdeponie kein Pflanzenschutzmittel entsorgt werden darf, würde das nie geschehen, ist grob fahrlässig. Hier hat der Gesetzgeber etwas zu tun. Nicht wie der Grüne Anschober bloss darauf zu beharren, dass „der Genehmigungsbescheid zu 100 % der Bundesdeponie-Verordnung entspricht“. Ein ärmliche Äusserung für einen Grünen, noch dazu wenn er der zuständige Landesrat ist. Vielleicht sollte Herr Anschober sich einmal nicht bloss um seinen Sessel in der Landesregierung kümmern. Aber offenbar hat bereits das Buhlen um die Koalition mit den Schwarzen eingesetzt. Er hat es scheinbar sehr eilig, dem Roten Entholzer nachzueifern. Der kriecht auch bereits am Bauch Richtung Pühringer, in der Hoffnung, nach der Wahl statt der Grünen Koalitionspartner zu werden. Da können wir Wählerleins uns ja auf einen richtigen Kriech-Wahlkampf einstellen …
Jeder kleine Greissler wird hinten und vorn geprüft und bei den kleinsten Problemen von den Behörden schikaniert. Selbst die Nichteinhaltung erkennbar hirnrissiger Vorschriften wird penibel und streng geahndet, während – wie man nun wieder lernt – die Vorschriften für Grossdeponien eher locker gefasst sein dürften. Solange alle brav irgendwelche Kaszetteln ausfüllen, ist offenbar alles in Ordnung.
Kleine Anmerkung für juristische Feinspitze und für Liebhaber föderalistischer Skurrilitäten: beim Verfahren vor dem UVS hat der Landeshauptmann von Oberösterreich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich Berufung eingelegt. Wer ist stärker: I oder i?
Das ist eben eine der absurden Hervorbringungen des völlig überholten und überlebten Föderalismus, der nur noch dazu führt, dass Steuergelder in tausenden Löchern vermeintlich zum höheren Wohl des jeweiligen Landes“fürsten“ versickern. Hier ist es so, dass der Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, pA Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen, Umwelt- und Wasserrecht gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich klagt.
Wenn das österreichische Wasserrecht tatsächlich im Vergleich so wahnsinnig gut sein sollte, ehrlich, dann wollen wir die anderen Wasserrechte gar nicht erst kennen lernen. Ausserdem sind wir grundsätzlich der Ansicht, dass Gesetzesmaterien, die das Leben der einfachen Bürgerleins des Landes massiv betreffen, und das Wasserrecht in all seinen Ausuferungen tut das, so verfasst sein müssen, dass sie auch an Stammtischen verstanden werden können. Denn genau das ist heute eines der grossen Probleme: zuviele Experten (untereinander ohndies chronisch uneinig) und häufig zuwenig praktischer Sachverstand. Auch bei der Deponie stehen ja ganz unverkennbar Expertenmeinungen gegen ander Expertenmeinungen, man nehme nur die Frage der „geologischen Sperre“. Die Vernunft sagt einem: eine Mülldeponie, welcher Müller auch dort abgelagert wird, gehört in alle Richtungen kontrolliert und überprüft.
Jeder, der Zeitungen liest, weiss, dass gerade das Gewerbe der Abfallbeseitigung ein sehr, sehr eigenes ist, vorsichtig formuliert. Der Begriff „Müllmafia“ kommt nicht von ungefähr, kommt nicht aus dem Nichts. Irgendwer muss die ja sein, oder? (Für die involvierten und öffentlich genannten Firmen gilt klarerweise die Unschuldsvermutung!) Da kann man doch nicht damit argumentieren, dass es wo keine auf bestimmte Stoffe zielende Grenzwertkontrollen braucht, weil man diese Stoffe dort eh nichts ablagern darf. Im Normalfall würde man da mit grosser Naivität argumentieren. Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre mit Einflussnahmen, Bestechung, Lobbyismus darf man der Politik hier unterstellen, bereitwilligst Murks gebaut zu haben. Wer die wahren Schuldigen im konkreten Fall sind, wer wirklich profitiert hat, wird man hoffentlich herausfinden.
Und vielleicht wacht der Herr Anschober doch noch auf seinem Sessel auf, mit dem und für den er seinen letzten Wahlkampf geführt hat. Von einem Grünen erwarten wir uns schon ein wenig mehr, als ein Kochbuch und braves Hinterherzuckeln hinter den Schwarzen.
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
Kleine Frage zum Nachdenken: welche Leute haben sich dieses Landes derart bemächtigt, dass die österreichischen Medien nun schon seit Jahren in ihrer Berichterstattung das Wort „Unschuldsvermutung“ geradezu gewohntheitsmässig einfügen müssen … manche Artikeln sind damit geradezu gespickt.
Hier noch die sonntäglichen Postings (umgekehrte Reihenfolge des Eintreffens).
AndyB
Gesendet am 09.11.2014 um 4:01 nachmittags | Als Antwort auf Ramona.
Viele Dank für die freundlichen Worte …. *rot werde und aufgeregt auf dem Stuhl hin und her wippe*
Dafür werde ich nun meine “wahre” Identität lüften …. ja wirklich, ganz im Ernst.
Da wir ja unter uns sind und es sonst niemand sehen kann, macht es ja nichts ….
Ich oute mich also ……
Mein Outing …. wenn das noch meine Eltern erlebt hätten …. *seufz*
*flüster* die versprochene Prämie für das Posting werfe ich morgen um 12 Uhr in die 4. Mülltonne neben dem 2. Parkscheinautomaten (Esplanade). Bitte einen großen Koffer mitbringen! Oder besser zwei …. *pssssst*
wurzi
Gesendet am 09.11.2014 um 3:52 nachmittags
hat die sonntags-krone gefunden
http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-792F8416-1DD5CF3A/hs.xsl/58753_DEU_HTML.htm
mehr kann man dazu nicht sagen
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