Liebe Leserleins!
Es ist Sommer, und wir haben ein ziemlich hektisches Jahr hinter uns. Denn vorigen Sommer kochte ja die ganze Sache rundum Lacus Infelix hoch. Wir haben seit damals praktisch täglich in diesem Blog etwas veröffentlicht. Jetzt brauchen auch wir eine kleine Pause, denn auch wir wollen Urlaub machen, durchatmen, ausschnaufen. Ja, das eine oder andere Gläslein pur oder gemixt oder sonstwie geniessen, ohne zu wissen: da muss noch was erledigt werden. Wir werden also bis Mitte/Ende August den Blog ein wenig lockerer handhaben. Wenn wir Lust haben, wenn uns was einfällt, wenn unseren Leserleins was einfällt, dann erscheinen wir. Sonst halt nicht. Wenn wirklich Wichtiges geschieht, werden wir natürlich sofort losrasen und uns ins publizistische Gefecht werfen.
Wir ersuchen also unsere lieben Leserleins, uns diese lockere Auszeit mit nicht täglichen Wortmeldungen nachzusehen. Wir garantieren: es wird nichts veräumt, weder von unseren Leserleins, noch von uns selbst. Am besten, man abonniert die Verständigung für neue Beiträge, wie es ungefähr 60 oder 70 % unserer Leserleins schon machen. Dann weiss man immer, wenn hier was Neues erscheint.
In diesem Sinne einen schönen, verträglichen Sommer. Es müssen schliesslich nicht immer gleich 35 oder 38 Grad sein. Wer das will, kann gern in entsprechende Weltgegenden düsen. Die meisten hier im Team sind eher Anhänger des schönen Wechselspiels von Schnürlregen und sonnigen Tagen. So, wie es im Salzkammergut eigentlich üblich ist. Aber der Klimawandel hat die Menschheit fest in den Klauen. Auch wenn die Umweltsprecherin der FPÖ das anders sieht. Aber bitte, manche Leute leben in ihrer eigenen Welt. Auf die Frage, ob der Klimawandel von den Menschen verursacht ist, oder im Rahmen der üblichen Abfolge von Kalt- und Warmzeiten stattfindet, ist Ihrer Babsy ziemlich egal, wenn es ihr zu heiss ist. Nur leugnen kann man den Klimawandel halt wirklich nicht. Da hilft kein Parteiprogramm. Wenn Jahr um Jahr alle bisher gemessenen Temperaturrekorde purzeln, dann sagt Ihre Babsy: es wird wärmer. Und das bringt jede Menge Probleme. Ob diese Änderung an den Sonnenflecken liegt, an der FPÖ, der EU oder an den Flatulenzen der auch immer mehr werdenden Menschen liegt, ist dann schon weitgehend egal. Aber vielleicht sollten die immergrünen Umweltschützer auch einmal darüber nachdenken, ob Billigstflüge rund um den Globus wirklich gut sind fürs Klima. Ein Flug in die Karibik entspricht immerhin einer Fahrleistung von ca. 35.000 km mit einem PKW. Aber darüber redet man nicht so gern. Der Mensch muss nämlich im Sommer unbedingt in Richtung Meer fliegen, um dort in Hotelanlagen zu hausen, die aussehen wie die tristen Sozialbauten der Vorstädte. Dafür ist es noch ein wenig lauter und viel, viel heisser.
Genug für heute. Wir sind ab sofort im Standby-Modus. Schnellstart im Ernstfall garantiert.
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
Weiter unten veröffentlichen wir das uns zugesandte Protokoll jener Gemeinderatssitzung, in der die Stadtverschandelung Wunderburgstrasse beschlossen worden ist. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben dafür gestimmt. Die Stadtliste Löcker hat sich der Stimme enthalten (auch sehr sonderbar). Nur die Grünen haben im Gemeinderat gegen dieses Projekt argumentiert und geschlossen dagegen gestimmt. Ob das der neue Weg gegen die ziellose Verschandelung der Stadt ist, muss man bezweifeln.
Die Postings.
Stadtverschandelung geht weiter
Wilhelm Krausshar
Und jetzt könnt ihr euch vorstellen, was uns beim Landschloss blüht, das ja auch der BIG gehört! Es muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden, inklusive Petition an den Landtag!
Susanne Walcher
Liebe Babsi!
Die Angelegenheit betreffend geplatzte Taufe ist schnell erklärt: mein Sohn sollte in der Kapelle des Pensionats von einem meiner Familie nahestehenden Priester getauft werden.
Laut Diözese ist dies möglich: http://www.dioezese-linz.at/taufe-58183
Die Genehmigung der Heimatpfarre in Linz lag vor, allerdings ist die Kapelle, obwohl sie den Kreuzschwestern gehört, formell eine der Pfarre Ort unterstehende Filialkirche, weshalb auch der Orter Pfarrer einzubinden sei. Eine Eintragung müsse im Taufregister der Pfarre Ort erfolgen.
Erst hieß es, in Filialkirchen dürfe nicht getauft werden (Unsinn!), dann wiederum, es sei doch möglich, das Register dürfe allerdings nicht in die Kapelle verbracht werden, schließlich bekam ich die Info, die Eintragung müsse in der Heimatpfarre erfolgen (eh klar, Taufpate, Priester und Zeugen fahren mal kurz nach Linz, um dort im Register zu unterschreiben), und nach einem Telefonat “meines” Pfarrers mit Hochwürden Trinkfaß stand fest, dass sich letzterer derartig querlegt, dass eine Taufe bei den Kreuzschwestern nicht möglich ist.
Es folgte ein Mailwechsel mit Hochwürden Trinkfaß, ohne Erfolg. Meinem Sohn wurde eine Eintragung ins Orter Taufregister und somit die Taufe in der Pensionatskapelle verweigert.
Wir haben den Kleinen dann trotzdem getauft, und zwar in der Kapuzinerkirche, einer Filialkirche der Stadtpfarre Gmunden. Die Eintragung ins Register und die Ausfertigung der Taufurkunde erfolgte problemlos, woraus ich schließe, dass die Schwierigkeiten nicht in der Sache, sondern in der Person Hochwürden Trinkfaß begründet waren.
Daher nocheinmal: wer einem 11 Monate altem Baby die Kirchentür vor der Nase zuknallt, dem nehme ich es nicht ab, wenn er Menschlichkeit gegenüber Asylwerbern einfordert.
Klingt nach sehr irdischer Bürokratie. Oder Eifersucht?
Ich habe noch nie so recht verstanden, warum man eine riesige Verwaltungsbürokratie mit vielen, vielen schikanösen Vorschriften braucht, um dem Glauben an den Lieben Gott und Seelsorge zu betreiben. Jesus Christus würde über den einen oder anderen seiner Diener wohl ziemlich verwundert sein.
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
Stadtverschandelujng Wunderburgstrasse
edeltraud
wieder mal zur vervollständigung der auszug aus der gr-sitzung vom 23.03.2015
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22. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes “Alt-stadt” Nr. E-3-III, Änderung Nr. 02, iZm der geplanten Errichtung einer Wohnanlage an der Habertstraße/Wunderburgstraße (Areal Vermessungs-/Eichamt) – Einleitung des Verfahrens;
Bgm. Mag. Krapf erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:
In der Sitzung des Bau-, Straßenbau- u. Raumplanungsausschusses vom 12.03.2015 wurde die Än-derung des Bebauungsplanes Altstadt Nr. E-3-III, Änderung Nr. 02, positiv beurteilt. Zuvor wurde das geplante Wohnbauprojekt dem Gestaltungsbeirat in der Sitzung am 05.03.2015 vorgelegt und erfolgte seitens dieses Fachgremiums eine positive städtebauliche Beurteilung insbesondere im Hinblick auf Größe, Geschoßanzahl, Anordnung der geplanten Baukörper am Grundstück. Hinsichtlich der Schnittstelle und deren Übergang in die „Stadt“ im Bereich der Habertstraße (bestehende Objekt Ha-bertstr. 13 wird abgerissen) sollte aus Sicht des Gestaltungsbeirates noch einer tieferen Betrachtung im Zuge der Erstellung der Einreichpläne unterzogen werden. Seitens des Amtes wurde für die ge-genständige Änderung des Bebauungsplanes vorgeschlagen, im Bereich des Objektes Habertstr. 13, die bestehende Baufluchtlinie sowie die Geschoßanzahl von 3 Geschoßen + Dachraum auch weiter-hin auszuweisen, um in diesem Bereich noch Möglichkeiten für eine Bebauung vorzusehen. In der Sitzung des Bauausschuss v. 12.03.2015 wurde hierzu jedoch mehrheitlich beschlossen, im Bereich des Objekts Haberstr. 13 keine Baufluchtlinie mehr auszuweisen, um insbesondere eine bessere Frei-stellung des Gebäudes Wunderburgstr. 1 zu gewährleisten.
Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft die Änderung der Baufluchtlinien, der Gebäudehöhen bzw. der Geschoßanzahl auf dem Areal des Vermessungs-/Eichamtes iZm. mit einer geplanten Wohnbebauung.
Die Baufluchtlinien sollen konkret auf die beiden geplanten neuen Wohngebäude bezogen, ausgewie-sen werden und können dadurch die Abstände der Baufluchtlinien zur westlichen, nordwestlichen und südlichen Nachbargrundgrenze vergrößert werden. Da die verbleibenden Flächen als „nicht bebauba-re Flächen“ am Bauplatz ausgewiesen werden, wird am Grundstück sowie im Bestand gegeben, nicht nur auch zukünftig ein großer Anteil an Grünflächen ausgewiesen werden können, sondern in diesen Bereichen gegenüber den Ausweisungen im bisherigen Bebauungsplan sogar vergrößert werden
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können. Lediglich zur nordöstlichen Grundgrenze (zur Wunderburgstraße) verringert sich der Abstand der Baufluchtlinie gegenüber den Festlegungen im Stammplan.
Es ist die Errichtung von zwei Neubauten mit 4 Vollgeschossen (max. Attika Oberkante 459,94 müA) bzw. 5 Vollgeschossen (max. Attika Oberkante 464,17 müA) vorgesehen. Nachdem die aktuelle Pla-nung Richtung Süden bei beiden Objekten ein deutlich zurück gesetztes oberstes Geschoß ausweist, wird die Geschoßanzahl im südlichen Bereich um 1 Geschoß reduziert (3 bzw. 4 Geschoße) und die max. Attika mit 456,55 müA bzw. 460,78 müA für diesen Bereich festgelegt
Der Stammplan sieht 3 Geschosse mit einer max. Firsthöhe von 11,00 m vor. Unter Berücksichtigung der Bezugshöhe von 448,00 müA hätte diese eine max. Gebäudehöhe von 459,00 müA. ergeben. Aufgrund der höhenmäßigen Anordnung der geplanten neuen Wohnhäuser liegt das geplante 4-geschoßige Wohnhaus mit 459,84 müA. lediglich in geringem Ausmaß über dieser bisherigen Höhen-festlegung. Das 5-geschoßige Wohnhaus liegt mit 464,17 um 5,17 m über der bisher festgelegten max. Firsthöhe, jedoch weiterhin unterhalb der bestehenden Firsthöhe des Objektes Wunderburgstr. 1 (Vermessungsamt).
Nochmals festzuhalten ist, dass Im Gegenzug die Baufluchtlinien bzw. die bebaubare Flächen gegen-über dem Stammplan wesentlich eingeschränkt werden. Weiters wird auf die rückspringenden obers-ten Geschoße (Südseite) wie zuvor beschrieben nochmals hingewiesen.
Die beiden neuen Wohnobjekte werden mit einem Flachdach abgedeckt. Am gesamten Areal gilt offe-ne Bauweise.
Im Gebäude des dzt. Vermessungsamtes, Parz.Nr. .316 sollen ebenfalls Wohnungen eingebaut wer-den, die Festlegungen im Bebauungsplan sollen für dieses Objekt jedoch nicht verändert werden. Insgesamt sollen ca. 46 Miet- u. Eigentumswohnungen entstehen.
Für PKWs ist eine Tiefgarage mit Anbindung an die Habertstraße geplant (ca. 65 Stellplätze) und liegt dieser Anzahl ein Verhältnis von 1:1,5 für die geplanten beiden Neubauten und 1:1 für die geplanten Mietwohnungen im Bestandsgebäude (Vermessungsamt) zugrunde. Im Bereich der Wunderburgstra-ße ist auf Wunsch der Stadtgemeinde eine Grundabtretung für eine Straßenverbreiterung aufgenom-men worden.
Die sonstigen am Areal bestehenden Haupt- u. Nebengebäude, insbesondere auch das Objekt Ha-bertstr. 13 sollen abgebrochen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Sie dient im Besonderen der Schaffung von attraktivem Wohnraum in der Altstadt von Gmunden.
Die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes sind gegeben.
Antrag:
Der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt“ Nr. E-3-III, Änderung Nr. 02, iZm. mit einer geplanten Wohnbebauung an der Habertstr./Wunderburgstraße (Areal Vermessungs-/Eichamt) beschließen (Einleitung des Verfahrens).
Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:
§§ 33, 34 u. 36 OÖ. ROG. 1994, LGBl. Nr. 114/1993
GR DI Kienesberger führt aus:
Grundsätzlich handelt es sich durch die zentrale Lage um einen idealen Wohnstandort. Laut vorlie-gendem Plan wird das Gebäude Habertstraße 13, das ist das ehemalige Arbeitsamt, geschleift. Ein Ersatzbau an dieser Stelle ist nicht vorgesehen. Dadurch entstünde ein Loch im Straßenraum, was sich seiner Meinung nach auf den Straßenraum und auf das Ortsbild sehr nachteilig auswirken würde.
Der Gestaltungsbeirat hat daher an der Habertstraße auch eine „Adressbebauung“ vorgeschlagen. Das heißt, die geplante Bebauung müsse mehr in Bezug zur Umgebung treten und auf städtebauliche Belange mehr Rücksicht nehmen. Die geplanten zwei Wohnblöcke erinnern ihn hingegen mehr an das Kekserlausstechen vor Weihnachten.
Ihm ist durchaus bewusst, dass das Erdgeschoß eines Gebäudes an der Habertstraße wegen der Belastungen durch den Autoverkehr nicht für Wohnzwecke, sondern primär nur für Dienstleistungen zu verwerten ist. Das setzt natürlich Anstrengungen voraus, so eine Nutzung zu finden. Er ist jedoch der Meinung, dass der Weg des geringsten Widerstandes noch nie zu Spitzenleistungen geführt hat.
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Der vorliegende Bebauungsplan ermöglicht zwar diese „Adressbebauung“, setzt sie jedoch nicht zwingend um. Das könnte nur mit einer „anbauverbindlichen Baufluchtlinie“ erreicht werden. Da der vorliegende Entwurf der Bebauungsplan-Änderung nicht geeignet ist, das vom Gestaltungsbeirat geforderte städtebauliche Konzept umzusetzen, lehnt die Grüne-Gemeinderatsfraktion die Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form ab.
Bgm. Mag. Krapf lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss: mehrheitlich genehmigt
31 JA-Stimmen: ÖVP (19); SPÖ (7): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder, GR Hochegger,
GR Ing. Kramesberger, GR Gärber, GR.in Auer, GR. Henter; FPÖ (5);
4 Gegenstimmen: GRÜNE (4): StR.in Mag.a Bors, GR DI Kienesberger, GR Langwiesner,
GR DI Sperrer;
1 Stimmenthaltung: Liste STADT (1): GR DI Dr. Löcker
1 Nicht anwesend: GR Tschütscher (SPÖ)
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