Heute:
Babsy Blitzschnell & Bruno Beinhart über
Haftungen, Risiko und Zusatzvereinbarungen
GK AndyB übers Wetter
Liebe Leserleins!
Geschätzte Leserschaft!
Wir danken zuerst einmal für die Treue. Auch wenn wir jetzt ein wenig Sommerpause machen und die Handbremse angezogen haben, hält der Besucherstrom hier im Blog an. Auch wenn wir im Moment nicht täglich was Neues bringen. Aber auch wir wollen ein wenig relaxen im Sommer. Selbst wenn das nicht immer leicht ist, wie das vergangene, verlängerte Wochenende wieder einmal bewiesen hat. Zuerst das inzwischen zur Lärmorgie verkommene Lichterlfest und am Tag darauf ein abgehalfterter Schlagerfuzzi liessen weder die Innenstadtbewohnerleins noch die entlang der Gmundner Bucht lebenden Menschen so richtig entspannt sein. Erst am Montagabend kehrte im Land Ruhe und Beschaulichkeit ein. Ob diese Art der lärmigen Nutzung des öffentlichen Raums touristisch wirklich etwas bringt, sollte mal ernsthaft diskutiert werden.
Aber zum noch immer heissen Thema dieser Tage: die Zustzvereinbarung bezüglich Regio, die S&H praktisch aus jeder Haftung entlässt bzw. eventuelle Haftungsansprüche der Stadt zu einem aufwändigen zivilrechtlichen Verfahren macht. Normalerweise können Bauherren bei schlechter Auftragserfüllung Geld zurück halten. Das ist nunmehr nicht mehr möglich. Dass ausgerechnet die Europäische Investitionsbank eine solche Handlungsweise verlangt, stimmt nachdenklich. Die EIB soll ja „Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe“ machen. Leider sieht sich die EIB hier offensichtlich als Vollstrecker neoliberaler Wirtschaftspolitik: alles Risiko hin zur öffentlichen Hand, Sozialisierung der Verluste, Privatisierung der Gewinne. Kein Wunder, dass in Europa nichts weitergeht.
Die eigentliche Kritik, die wir üben, besteht darin, die angebliche „Kostenersparnis“ von 320.000 Euro (dank Niedrigstzinssatz) in Frage zu stellen. Denn die Frage bei solchen Konstruktionen ist nicht, wieviel Geld man sich erspart, sondern wie das Risikoprofil dieser Ersparnis aussieht. Simpel gesagt: Kann die Ersparnis von 320.000 Euro (=Risikoprämie) das deutlich höhere Risiko durch die S&H-Haftungsausschlüsse abdecken?
Soweit wir wissen, wurde weder ein Risikoprofil für die Regelungen der Zusatzvereinbarung erstellt, noch eine mathematisch fundierte Errechnung der dafür nötigen Risikoprämie durchgeführt. Man hat einfach nur die Zinsersparnis im Auge gehabt. Unsere kurze Rückfrage bei einem Experten für die Berechnung von Risikoab- bzw. Zuschlägen hat ergeben, dass selbst bei oberflächlicher Betrachtung unter finanzmathematischen Aspekten im gegebenen Fall erst bei einer Zinsersparnis von rund 650.000 Euro eine vollständige Abdeckung des Risikos gegeben wäre (Genauigkeit: +/- 10 %). Anders gesagt: die Gemeinde nimmt S&H das Risiko zu einem echten Okkasionspreis ab. Eine weitere Ungereimtheit inmitten all der Ungereimtheiten rund um die Regio.
Die Gemeinde verlässt sich auf Einschätzungen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses. Wir möchten dessen Kompetenz keineswegs anzweifeln. Aber Tatsache ist, dass auf der Gegenseite (EIB) die Kanzlei Wolf Theiss tätig ist, eine der Branchengrössen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und mit allein 130 Anwälten in Österreich. Der Gmundner David gegen den internationalen Goliath sozusagen. Und nur in der Bibel ist David der Sieger. Im wirklichen Leben sieht es anders aus. Praktisch ist es so, dass die Gemeinderäte über juristische Formulierungen abgestimmt haben, die wohl fast alle Gemeinderäte überfordert haben. Über Dinge, die sie in Wahrheit weder verstehen noch beurteilen können. Die einzig richtige Haltung in einem solchen Fall ist die Ablehnung solcher Vereinbarungen. Für unsere Leserleins zitieren wir hier jetzt aus dem Amtsvortrag für den Gemeinderat. Jedes Leserlein möge selbst entscheiden, ob es der grossen Mehrzahl der Gemeinderätchens zutraut, die Unterschiede zwischen den einzelnen Formulierungen zu verstehen.
Wir zitieren aus dem Amtsvortrag (kursiv):
(…)
In der Folge wurde vom Rechtsvertreter der Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft ein
weiterer Vorschlag an die EIB und die Stadtgemeinde Gmunden mit nachstehendem Wortlaut
übermittelt:
2. Die Stadt Gmunden verzichtet hiemit gegenüber der EIB im Bezug auf Ihren Förderzuschuss
und/oder in Bezug auf ihre sonstigen Verpflichtungen gemäß der Finanzierungsvereinbarung
auf die Geltendmachung von gegenwärtigen oder künftigen Aufrechnungsrechten oder
sonstigen Einwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft, gleich aus welchem
Rechtsgrund. Dieser vorgenannte Verzicht gilt auch gegenüber der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG und der Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.bH als abgegeben. Jedoch
gegenüber den zuletzt Genannten nur insoweit, als durch gegenwartige oder künftige
Aufrechnungsrechte oder sonstige Emwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft,
gleich aus welchem Rechtsgrund, die (sicherungsweise) zedierten Ansprüche weder dem
Grunde noch der Höhe nach zu Lasten der EIB beeinträchtigt werden dürfen.
Dieser Formulierungsvorschlag wurde sowohl von der Stadtgemeinde Gmunden als auch von der EIB abgelehnt. In Abstimmung mit der Stadtgemeinde Gmunden wurde daraufhin ein weiterer Formulierungsentwurf mit Schreiben vom 30.06.2016 an die EIB und an dessen Rechtsvertreter der Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS in Wien mit nachstehendem Inhalt übermittelt:
2. Die Stadt Gmunden verzichtet hiermit gegenüber der EIB in Bezug auf ihren
Förderungszuschuss und/oder in Bezug auf ihre sonstigen Verpflichtungen gemäß der
Finanzierungsvereinbarung auf die Geltendmachung von gegenwärtigen oder künftigen
Aufrechnungsrechten oder sonstigen Einwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Stadt Gmunden anerkennt weiters gemäß § 1396 Satz
2 ABGB gegenüber der EIB als redlichen Sicherungszessionar einen Teilbetrag von €
4. 800. 000, 00 aus ihrer Verpflichtung gemäß der Finanzierungsvereinbarung als richtig an.
Dieses Anerkenntnis verringert sich um jene Zahlungen, die seitens der Stadt Gmunden
gemäß der Finanzierungsvereinbarung vor Auszahlung des Kredits direkt an die Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H bzw. im Wege der Tochtergesellschaft Lokalbahn
Gmunden-Vorchdorf AG über einen Betrag von € 1.200.000,00 hinausgehend bezahlt wurden
oder noch werden.
Mit Schreiben vom 06.07.2016 wurde durch die EIB mitgeteilt, dass der Formulierungsentwurf vom 30.06.2016 keine Zustimmung erhält und gleichzeitig nachstehender Formulierungsvorschlag zu Pkt 2 der Aufrechnungs- und Einwendungsverzichtserklärung übermittelt:
2. Die Stadt Gmunden verzichtet hiermit gegenüber der EIB in Bezug auf ihren
Förderungszuschuss und/oder in Bezug auf ihre sonstigen Verpflichtungen gemäß der
Finanzierungsvereinbarung auf die Geltendmachung von gegenwärtigen oder künftigen
Aufrechnungsrechten oder sonstigen Einwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Verzichtserklärung der Stadt Gmunden gilt auch
gegenüber der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG und der STERN & HAFFERL
Verkehrsgesellschaft m.b.H. als abgegeben. Jedoch gegenüber der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG und der STERN & HAFFERL Verkehrsgesellschaft m.b.H nur insoweit, als die
an die EIB (sicherungsweise) zedierten Ansprüche aus der Finanzierungsvereinbarung weder
dem Grunde noch der Höhe nach zu lasten der EIB, insbesondere zu Lasten des
Sicherungsinteresses der EIB, beeinträchtigt werden dürfen.
Durch diese Formulierung sollte sichergestellt werden, dass keinerlei Einwendungen gegenüber der EIB durch die Stadtgemeinde Gmunden in Bezug auf die sicherungsweise abgetretene Forderung aus der Finanzierungsvereinbarung erhoben werden können. In Abstimmung mit dem Obmann des Rechtsausschusses wurde der oben dargestellte Formulierungsvorschlag einer weiteren Überarbeitung unterzogen und dieser mit nachstehendem Wortlaut der EIB und dem Vertreter der Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H übermittelt:
2. Die Stadt Gmunden verzichtet hiermit gegenüber der EIB in Bezug auf ihren
Förderungszuschuss und/oder in Bezug auf ihre sonstigen Verpflichtungen gemäß der
Finanzierungsvereinbarung auf die Geltendmachung von gegenwärtigen oder künftigen
Aufrechnungsrechten oder sonstigen Einwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Verzichtserklärung der Stadt Gmunden gilt auch
gegenüber der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG und der STERN & HAFFERL
Verkehrsgesellschaft m.b.H. als abgegeben. Jedoch gegenüber den zuletzt Genannten bis zur
Höhe der srcherungsweise abgetretenen Forderung gegen die Stadtgemeinde Gmunden von
€ 6.000.000,00 abzüglich der von der Stadtgemeinde Gmunden vor Kreditauszahlung an die
Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H bzw. die Lokalbahn Gmunden·Vorchdorf AG
aufgrund der Finanzierungsvereinbarung bereits geleisteten Zahlungen, jedoch gegenüber der
Lolrnlbahn Gmunden Vorchdorf AG und der Stern & HAFF’ERL Verkehrsgesellschaft m.b.H.
nur insoweit, als die an die EIB (sicherungsweise) zedierten Ansprüche aus der
Finanzierungsvereinbarung weder denn Grunde noch der Höhee nach zu Lasten der EIB,
insbesondere zu Lasten des Sicherungsinteresses der EIB, beeinträchtigt werden dürfen.
Da auch dieser Vorschlag nicht von allen Vertragsparteien angenommen wurde, erfolgte am
07.07.2016 eine neuerliche Umformulierung mit folgendem Wortlaut, über welchen nun der
Rechtsausschuss beraten soll:
2. Die Stadt Gmunden verzichtet hiermit gegenüber der EIB in Bezug auf ihren
Förderungszuschuss und/oder in Bezug auf ihre sonstigen Verpflichtungen gemäß der
Finanzierungsvereinbarung auf die Geltendmachung von gegenwärtigen oder künftigen
Aufrechnungsrechten oder sonstigen Einwendungen oder Einreden aus dem Grundgeschäft,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Verzichtserklärung der Stadt Gmunden gilt bis zur
Höhe des jeweils aus der Tranche B aushaltenden Kreditbetrages von ursprünglich Euro
4,800.000,00 zuzüglich offener Zinsen und Nebengebühren auch gegenüber der Lokalbahn
Gmunden-Vorchdorf AG und der STERN & HAFFERL Verkehrsgesellschaft m b.H. als
abgegeben, jedoch gegenüber der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG und der STERN &
HAFFERL Verkehrsgesellschaft m.b.H. nur insoweit, als die an die EIB (sicherungsweise)
zedierten Anspruche aus der Finanzierungsvereinbarung weder dem Grunde noch der Höhe
nach zu Lasten der insbesondere zu Lasten des Sicherungsinteresse der EIB beeinträchtigt werden dürfen.
(…)
Die rot unterlegte Formulierung wurde im Gemeinderat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die Stimmen von BIG und FPÖ beschlossen. Dass die zustimmenden Gemeinderäte tatsächlich verstanden haben, worin die Feinheiten und Unterschiede der einzelnen Passi bestehen, darf mit gutem Grund bezweifelt werden. Im Sinne einer verantwortungsvollen Gemeindepolitik ist das nicht! Und nochmals: ein Risikoprofil mit entsprechender Berechnung einer adäquaten Risikoprämie wurde nicht erstellt. Nach unseren Recherchen beträgt die ungedeckte, bewertete Risikolücke zwischen 300.000 und 400.000 Euro. Auch nicht gerade ein Pappenstiel.
Wie gesagt, liebe Leserleins, lesen und vergleichen. Und nachdenken. Würde ein Privatbetrieb sich ein solches Risiko aufhalsen? Nie und nimmer! Ein Unternehmensvorstand, der ein solches ungedecktes (und unkalkuliertes) Risiko übernimmt, wäre wohl seine Pöstchens los!
Babsy Blitzschnell & Bruno Beinhart f. d. Team Gmundl
Dieses ewige Gejammer über das Wetter …
Gastkommentar von AndyB
Liebe Babsy, wir wissen, dasa Du ein Fan von kühlem Wetter bist und die warmen Sommertage nicht Dein Ding sind. Aber immer die „Klimaerwärmungskeule“ aus dem Sack zu holen, das ist auch auf Dauer langweilig.
Niemand (außer Dir) will einen Hochsommer mit Temperaturen von 10 – 14 Grad und Regen. Die Badegäste wollen das nicht, die Touristen schon mal gar nicht und die meisten Mitbürger auch nicht.
Man kann nicht immer alles auf die Klimaveränderung schieben. Warme Sommer, mit weit über 30 Grad, gab es schon vor 30, 40, 50 Jahren und davor.
Da muss man nur mal die Statistiken bemühen :
„Der Mai war einer der trübsten der letzten 25 Jahre“
„Vorarlberg
Der niedrigste Allzeit-Höchstwert wurde am 11. Juli 1984 in Feldkirch gemessen – und zwar 38,1 Grad. Auf Platz zwei folgt Bregenz mit 37,5 Grad, am 28. Juli 2013. Am selben Tag registrierten die Messstationen in Feldkirch 37,2 sowie in Dornbirn 36,8 Grad.“
„Tirol
Der Sommer 2013 ließ bisher auch im zweitwestlichsten Bundesland keinen meteorologischen Stein auf dem anderen. Die neue Bestmarke ist seit 3. August in Lienz beheimatet, nämlich 38,9 Grad. Gefolgt von 38,3 Grad in Haiming, gemessen am 27. Juli 1983. Auf Rang drei ein Uralt-Rekord: In Landeck wurden seit dem 2. Juli 1952 nie wieder 37,9 Grad registriert“
„Oberösterreich
Die Poleposition hält im Moment Bad Goisern, wo am 28. Juli beeindruckende 39,2 Grad gemessen wurden. Lediglich 0,2 Grad weniger hatte es am 6. Juli 1957 in Enns. Tabellendritter ist St. Wolfgang im Salzkammergut mit 38,5 Grad, abgelesen am 27. Juli 1983.“
„Niederösterreich
Die weiten Flächen des Wiener Beckens sorgten im Land unter der Enns bisher für die höchsten Werte. In Führung liegt Seibersdorf mit heißen 39,7 Grad – das aber auch erst seit dem 3. August 2013, und die aktuellen Entwicklungen lassen darauf schließen, dass sich auch das bald ändern könnte. Aktuell auf Platz zwei und auch gleich auf Platz drei: Waidhofen an der Ybbs mit 39,3 (5. Juli 1950) und 39,2 Grad (28. Juli 2013).“
„Wien
Ganz im Westen der Bundeshauptstadt, in Hadersdorf, liegt die Messstation Mariabrunn. Dort wurde am 8. Juli 1957, also vor mittlerweile mehr als 56 Jahren, mit 38,9 Grad der Allzeit-Rekord für Wien gemessen. Nur 0,4 Grad „kälter“, dafür wesentlich aktueller (3. August 2013) ist der „zweite Sieger“ Donaufeld, gefolgt von der Innenstadt mit 38,4 Grad (28. Juli 2013).“
„Steiermark
Leibnitz ist mit 39,3 Grad der Hitzepol. Allerdings wartet man in der Steiermark nun schon seit dem 5. Juli 1950 auf einen noch höheren Wert. Graz-Straßgang, Wagna und Frohnleiten teilen sich mit 38,8 Grad Platz zwei. Leibnitz taucht in den Top-Ten übrigens noch weitere zwei Mal auf.“
„Kärnten
Last but not least – jenes Bundesland, wo Dellach im Drautal liegt, also der bundesweite Spitzenreiter mit 39,9 Grad. Dort wurden bereits am 27. Juli 1983 39,7 Grad gemessen, ein Rekord, der mehr als 30 Jahre anhielt, erst am 3. August 2013 gebrochen wurde.“
Quelle : Kurier
Ich könnte jetzt noch massig andere Quelle zitieren.
Auch wenn die „imaginäre“ Jahrestemperatur 1,5 Grad höher ist, ist und bleibt ein verregneter Sommer ein verregneter Sommer. 14 Grad an einem Tag, am nächsten Tag 28 Grad und Sonne, dann wieder 3 Tage Regen und wieder 2 Tage Sonne und das im Wechsel. Das ist weder gut für Kreislaufgeschädigte, noch für sonst jemanden.
Jeder ältere Österreicher erinnert sich noch an lange Sommer, wo es abends und nachts gewittert und geregnet hat und wo es am nächsten Tag wieder schön war. Über 30 Grad muss natürlich auch nicht sein, aber so 24 – 27 Grad sollte im Sommer schon drin sein.
Der Herbst und Winter sind lang genug, da muss man nicht auch noch verregnete Sommertage „feiern“.
Lieber AndyB,
über 24 – 27 Grad können wir uns einigen. 14 Grad halte ich auch nicht gerade für besonders sommerlich. Blöd nur, dass uns niemand in der Wetterküche der Wettermacher nach unserer Meinung fragt.
Ich fand und finde aber das Bejubeln von superheissen Tagen ziemlich bescheuert.
Und ja: es gab auch früher heisse Wetterperioden. Was es nicht gab, das ist nachweisbar und sagen alle Meteorologen, war die hohe Zahl von Tagen mit über 30 Grad und die stark gestiegene Zahl von Tropennächten (Temperatur ab 20 Grad). Die sind eindeutig angestiegen. Auch die frühen Hitzewellen oft schon Anfang Mai sind neu und ein Hinweis auf klimatische Änderungen. Die Hagelversicherung kann die Klimaänderung leicht messen: an den stark gestiegenen Schadenssummen, die zur Auszahlung gelangen.
Eines sollten wir jedenfalls nicht machen: mit Hinweis auf frühere heisse Tage den offenkundigen Klimawandel weg zu diskutieren. Den gibt es. Und für 2030 wird derzeit eine Verdoppelung der Tage mit über 30 Grad angesagt, eine Vermehrung der aus der hohen Temperatur resultierenden Unwetterlagen (heuer erlebten wir einen kleinen Vorgeschmack).
Nein, lieber AndyB, den Klimawandel gibt es. Unklar ist scheinbar nur (da streiten die Wissenschafter), wie hoch der Anteil der Menschen daran ist. Einiges spricht dafür, dass die Menschen zumindes teilweise für diesen Klimawandel verantwortlich sind. Die Zunahme der heissen Tage und der Hitzeperioden kann man nicht leugnen. Und trotz des bei uns ziemlich schrägen Sommerverlaufs wurden bis Ende Juli auch hierzulande neue Temperaturrekorde erreicht. Im August kann es anders aussehen, aber an der Tendenz ändert das nichts: es wird heisser und dank Wetterkapriolen deutlich ungemütlicher.
Babsy Blitzschnell f. d. Team Gmundl
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